Thüringen beschließt Gastro-Sperrstunde

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Angesichts der angespannten Corona-Lage in Thüringen hat das Kabinett weitreichende Einschränkungen des öffentlichen Lebens beschlossen. Clubs, Bars und Diskotheken sollen demnach geschlossen werden, Weihnachtsmärkte werden verboten und in der Gastronomie soll eine Sperrstunde um 22 Uhr gelten, wie Thüringens Gesundheitsministerin Heike Werner (Linke) am Dienstag in Erfurt bekannt gab. Auch Schwimmhallen, Freizeitbäder, Saunen und Thermen müssen schließen. Ausnahmen gibt es für den Schulsport.

Die neue Corona-Verordnung unterscheidet teils stark nach dem Impfstatus der Menschen. So wird für diejenigen, die weder geimpft noch von einer Covid-19-Erkrankung genesen sind, eine nächtliche Ausgangssperre zwischen 22 und 5 Uhr gelten. Auf Ungeimpfte kommen zudem Kontaktbeschränkungen zu. Außerdem gilt ab Mittwoch in sehr vielen Bereichen des öffentlichen Lebens eine 2G-Regelung.

Das bedeutet, dass dort nur noch Geimpfte oder Genesene Zugang haben. Auch im Einzelhandel wird 2G zur Pflicht. Ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs wie Supermärkte, Apotheken oder Drogerien.

In einigen Bereichen reicht künftig selbst der 2G-Nachweis allein nicht mehr aus. So gilt fortan in geschlossenen Räumen von Fitnessstudios 2G plus. Hier müssen auch Geimpfte noch einen negativen Corona-Test vorzeigen.

Thüringen gehört zu den am stärksten von der aktuellen Corona-Infektionswelle getroffenen Bundesländern. Die Sieben-Tage-Inzidenz lag am Dienstag bei 685,3 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner binnen einer Woche.

Als besonders bedenklich gilt die Situation in den Krankenhäusern des Landes. Mit Stand vom Dienstag war mehr als ein Drittel der im Land verfügbaren Intensivbetten mit Covid-19-Patienten belegt. Die Hospitalisierungsrate lag mit 18,3 Corona-Patienten pro 100 000 Einwohnern in einem Sieben-Tage-Zeitraum bundesweit mit Abstand am höchsten.

Mit einer Impfquote von 62 Prozent bei den vollständig Geimpften gehört Thüringen zur Schlussgruppe unter den Bundesländern. Die verschärften Corona-Regeln orientieren sich stark an den Maßnahmen, die das Nachbarbundesland Sachsen am Freitag verkündet hat und die dort schon seit Montag gelten. 

Mit der geplanten neuen Corona-Verordnung orientiert sich Thüringen stark am Nachbarn Sachsen, wo bereits seit Montag strenge Corona-Regeln gelten. Einige der Thüringer Regeln sollen bis zum 15. Dezember gelten, die meisten sogar bis 21. Dezember. Ein Überblick:

Nachtleben

Clubs, Bars und Diskotheken müssen schließen. Für die Gastronomie gibt es eine Sperrstunde um 22.00 Uhr. Sie soll auch für Spielhallen und Wettbüros gelten - jedoch nach bisherigen Vorstellungen nur bis Mitte Dezember. In der Gastronomie gilt 2G: Nur Geimpfte oder von Covid-19 Genesene kommen rein.

Ausgangssperre

Sie kommt zurück nach Thüringen, aber nur für ein paar Wochen - und nicht für alle: die nächtliche Ausgangssperre. Sie gilt von 22.00 bis 5.00 Uhr und nur für Menschen, die weder geimpft noch genesen sind. Spätestens ab 15. Dezember wird sie nach derzeitigem Stand wegfallen.

Kontaktbeschränkungen

Menschen, die nicht gegen das Coronavirus immunisiert sind, dürfen sich künftig nur noch mit den Angehörigen des eigenen Haushalts treffen sowie mit bis zu zwei weiteren haushaltsfremden Person aus einem Hausstand. Kinder bis zwölf Jahren werden ebenso nicht mit eingerechnet wie Geimpfte oder Genesene.

Freizeit

Volksfeste und Weihnachmärkte sind verboten, ebenso Messen und Kongresse. Letztere aber nur bis 15. Dezember. Geschlossen werden auch Schwimm- und Freizeitbäder, Thermen, Erlebnisbäder und Saunen. In Museen und bei Angeboten der Freizeitgestaltung gilt in geschlossenen Räumen 2G. Musiker, die an Orchester- oder Chorproben teilnehmen, brauchen neben einem 2G-Nachweis zusätzlich noch einen negativen Corona-Test.

Tourismus

Übernachtungen bleiben möglich. In den Beherbergungsbetrieben gilt aber die 2G-Regelung. Das gleiche gilt für Reisebusveranstaltungen. In nicht-touristischen Beherbergungsbetrieben eine 3G-Regelung vorgesehen. Auch im öffentlichen Personennahverkehr soll 3G gelten.

Einzelhandel

Einkaufstourismus von Sachsen in Thüringen dürfte spätestens ab Donnerstag vorbei sein. Denn die 2G-Regelung betrifft mit Inkrafttreten der neuen Verordnung am Mittwochabend auch den Thüringer Einzelhandel - mit etlichen Ausnahmen, etwa für Supermärkte, Apotheken oder Drogerien.

Veranstaltungen

Für größere öffentliche Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit mehr als 50 Teilnehmern wird 2G plus eingeführt. Zugang haben also nur Geimpfte und Genesene, wenn sie zusätzlich noch einen negativen Test vorweisen können. Unter freiem Himmel gilt 2G. In beiden Fällen sind die Teilnehmerzahlen stark begrenzt und die Veranstaltungen müssen angemeldet werden.

Bei privaten Veranstaltungen soll ab 20 Teilnehmern unter freiem Himmel 2G gelten, in geschlossenen Räumen schon ab 15 Menschen. In beiden Fällen muss die Party vorher angemeldet werden, die Teilnehmerzahl ist limitiert.

Weitere

3G gilt in Hochschulen, bei Erste-Hilfe-Kurse, bei Beratungen in den Kommunen und ihren Verbänden sowie Gewerkschaften und Mitarbeitervertretungen. Auch bei religiösen oder parteipolitischen Veranstaltungen soll 3G genügen. (dpa)


 

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