Versicherung bei Betriebsschließung: DEHOGA-Bundesverband äußert sich zu bayerischer Initiative

| Politik Politik

Versicherung bei Betriebsschließung: DEHOGA-Bundesverband äußert sich zu bayerischer Initiative

Das Bayerische Wirtschaftsministerium hat mit dem örtlichen DEHOGA und der Versicherungswirtschaft einen Lösungsvorschlag bezüglich der Versicherung bei Betriebsschließung vereinbart. (Tageskarte berichtete) Hier gibt es scheinbar Diskussionsbedarf. Jetzt hat sich der DEHOGA Bundesverband eingeschaltet.

Der Bundesverband schreibt:

Tausende Unternehmer des Gastgewerbes haben, aus guten Gründen, in den vergangenen Jahren eine Betriebsschließungsversicherung abgeschlossen. Als nun ihre Betriebe im Laufe des März – bis voraussichtlich 20. April oder länger – geschlossen wurden, waren sie im guten Glauben, dass ihre Versicherung leistet.

„Umso größer war die für uns nachvollziehbare Enttäuschung und Verzweiflung, als eine Vielzahl von Versicherungen dies kategorisch ablehnten. Aufgrund der individuellen und unterschiedlichen Versicherungsverträge und der Voraussetzungen, die an den Eintritt des Versicherungsfalls geknüpft werden, war und ist es für uns nahezu unmöglich, für alle Verträge generalisierende Aussagen zu treffen“, so Ingrid Hartges, Hauptgeschäftsführerin des DEHOGA Bundesverbandes.

Die kategorische Verweigerungshaltung zahlreicher Versicherer und die völlig unbefriedigende Situation, aufgrund der Vielzahl von Fallkonstellationen, hat zu der Initiative des Bayerischen Wirtschaftsministeriums geführt, die nun vielfältige Reaktionen hervorruft. Deshalb ist es uns heute wichtig, folgende Punkte klarzustellen:

  1. In Bayern hat das Wirtschaftsministerium am 3. April 2020 eine gemeinsame Initiative für Hotel- und Gaststättenbetreiber mit der Haftpflichtkasse VVaG, der Versicherungskammer Bayern und der Allianz Versicherungs-AG sowie der vbw und dem DEHOGA Bayern unterzeichnet. Der DEHOGA Bundesverband, wie auch alle anderen Landesverbände im DEHOGA Bundesverband, waren über den Inhalt der Initiative im Vorfeld der Unterzeichnung durch oben genannte Partner nicht informiert. Es war lediglich bekannt, dass Gespräche unter Federführung von Staatsminister Hubert Aiwanger mit dem Ziel geführt wurden, die Verweigerungshaltung der Versicherungen aufzubrechen.
  2. Konkret bedeutet dies, dass diese Vereinbarung zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine bundesweite Relevanz besitzt, erst recht kommt ihr keine präjudizierende Wirkung zu. Auch in Bayern hat diese Vereinbarung keine Allgemeinverbindlichkeit. So hat auch der DEHOGA Bayern erklärt, dass es lediglich eine zusätzliche Option in Bayern für bestimmte Betriebe ist.
  3. Wenn nunmehr die oben genannten drei Versicherungen ihren Kunden aus Gastronomie und Hotellerie anbieten, „freiwillig und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht für die Dauer der vereinbarten Haftzeit eine Zahlung von 10 bis 15 Prozent der jeweils vereinbarten Tagesentschädigung“ zu leisten, kann jeder Gastronom oder Hotelier frei entscheiden, ob er dies annimmt oder nicht. Dieses Angebot ist eine Option, mehr nicht.
  4. Jeder Unternehmer ist gut beraten, sehr sorgfältig abzuwägen, ob das Angebot mit Blick auf seinen Vertrag und die darin vereinbarten Leistungen für ihn in Frage kommt (s. Ziffer 6).
  5. Insbesondere gilt, dass durch diese „Bayerische Initiative“ kein Versicherer aus der Verpflichtung entlassen wird, bereits zugesagte Regulierungen auf Basis bestehender Verträge zurückzunehmen. Denn auch diese erfreulichen Fälle über Reaktionen anderer Versicherer wurden uns zugetragen. Ebenso sind Versicherer in der Pflicht, die noch in den ersten Monaten des Jahres Betriebsschließungsversicherungen mit Verweis auf Corona verkauft haben.
  6. Sehr wichtig ist darüber hinaus die Prüfung des Angebotes (10 bis 15 Prozent der vereinbarten Tagesentschädigung) im Verhältnis zur Entschädigung gemäß Vertrag.

Der „Bayerischen Initiative“ wurden bei der Ermittlung des Prozentsatzes folgende Annahmen zu Grunde gelegt: „Die Bundesrepublik Deutschland und der Freistaat Bayern haben bereits zahlreiche Unterstützungsmaßnahmen auf den Weg gebracht, wie unter anderem das Kurzarbeitergeld und weitere Soforthilfen. Unter Berücksichtigung der statistischen Durchschnittswerte für die Zusammensetzung der Betriebsaufwände im Hotel- und Gaststättengewerbe, reduziert sich durch vorgenannte Maßnahmen, sowie durch die ersparten Aufwendungen (zum Beispiel für Materialkosten), der wirtschaftliche Schaden eines Unternehmens um rund 70 Prozent.

Im Hinblick auf die verbleibenden Einbußen (circa 30 Prozent) sind die Versicherer bereit, einen freiwilligen Beitrag zu leisten und ihren Kunden hierdurch kurzfristig weitere Liquidität zur Verfügung zu stellen.“

Jeder ist jetzt gut beraten, sorgfältig zu rechnen und bei akuten Liquiditätsengpässen die zeitlichen Komponenten zu berücksichtigen.

  1. Hoteliers und Gastronomen mit Betriebsschließungsversicherungen sind auf jeden Fall weiter aufgerufen, die Schließung der Betriebe den Versicherungen anzuzeigen. Ferner sollten alle Betriebe, die eine Betriebsschließungsversicherung abgeschlossen haben, eine Schadensanzeige an ihre Versicherung richten, damit etwaige Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag aufgrund unterlassener oder verspäteter Schadensanzeige nicht verwirkt werden.
  2. Nach heutigem Kenntnisstand ist die Rechtslage mit Blick auf die Vielzahl unterschiedlicher Versicherungen und Fallkonstellationen komplex und unübersichtlich. Fakt ist, viele Unternehmer haben Betriebsschließungsversicherungen abgeschlossen, um für diesen Ernstfall gerüstet zu sein. „Ihre nachvollziehbare Erwartungshaltung darf nicht enttäuscht werden. Ich appelliere an die Versicherer, entsprechend der vereinbarten Verträge schnell und unbürokratisch zu regulieren. Es geht um die Existenz tausender Betriebe. Aber es geht auch um das Vertrauen in die Versicherungswirtschaft“, so Ingrid Hartges, Hauptgeschäftsführerin des DEHOGA Bundesverbandes.

Die Mitgliederinformation des DEHOGA-Bayern vom 04.04.2020 hier https://www.dehoga-bayern.de/coronavirus/newsletter/.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der Zoll ist am Samstag in Hotels und Gaststätten bundesweit gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung vorgegangen. Insgesamt seien rund 2400 Beschäftigte aller Hauptzollämter im Einsatz, teilte die Generalzolldirektion am Abend in Bonn mit.

Frust im Ampel-Bündnis aus SPD, Grünen und FDP: Bei der Europawahl hängt die Union die Konkurrenz ab, die AfD landet mit großem Plus auf Platz zwei. Im Osten liegt sie sogar vorn.

Angesichts der Herausforderungen zählen mehr denn je Vernetzung, das Bündeln der Kräfte und das Schaffen von Synergien. Vom 2. bis 4. Juni kamen dazu in Warnemünde die deutschsprachigen Verbände der Hotellerie und Gastronomie zu ihrem traditionellen Jahrestreffen zusammen.

Deutsche Bahn und S-Bahn München sprechen mit einer Recruiting-Kampagne gezielt Mitarbeiter aus der Gastronomie an. Nach Protesten des DEHOGA Bayern zieht die Bahn das Kampagnenmotiv jetzt zurück.

Auch Hoteliers und Gastronomen sind von dem Hochwasser in Bayern betroffen. Angesichts der schweren Schäden hat das bayerische Kabinett gestern ein Soforthilfe-Paket beschlossen. Dieses soll eine Summe von „100 Millionen plus x“ umfassen. Was es zu beachten gibt.

Der ehemalige Münchner Oberbürgermeister Christian Ude soll im Tarifstreit in der bayerischen Gastronomie vermitteln. Der Dehoga sieht aktuell aber keinen Bedarf für einen Schlichter. Vielmehr sei ein Angebot der Arbeitgeber an die NGG gegangen.

Die Denkfabrik Zukunft der Gastwelt plant eine Image-Kampagne. Die ermäßigte Mehrwertsteuer für die Hotellerie und die Steuerfreiheit von Sonn-, Feiertag- und Nachtzuschlägen soll gerettet werden. Beides sehen die Lobbyisten in Gefahr. Ich halte diese Kampagne für brandgefährlich. Ein Kommentar von Marc Schnerr.

Zur Europawahl hat die Branche ihre Positionen und Erwartungen für ein starkes Gastgewerbe in einer leistungsfähigen Europäischen Union an die Politik adressiert. Jetzt liegen die Antworten der Parteien auf den Fragenkatalog des DEHOGA und des Hotelverbandes vor.

Deutsche Bahn und S-Bahn München sprechen mit einer Recruiting-Kampagne gezielt Mitarbeiter aus der Gastronomie an. Das bringt den DEHOGA Bayern auf die Zinne. „Unverschämt“ und „hoch unanständig“ sei das, schimpft DEHOGA-Bayern-Chef Geppert und fordert Konsequenzen.

Kaum ein Thema treibt die gastgewerblichen Unternehmer so um wie die wachsende Bürokratie. In seiner neuen Broschüre „Rezepte für den Bürokratieabbau“ zeigt der DEHOGA Bundesverband die bürokratischen Pflichten für Gastronomie und Hotellerie im Detail auf und benennt seine Empfehlungen für den Bürokratieabbau.