Wie lange hält Urlaubsanspruch? Richter wenden sich an Luxemburg

| Politik Politik

Um über die Dauer von Urlaubsansprüchen bei Arbeitnehmern mit Langzeitkrankheit urteilen zu können, hat das Bundesarbeitsgericht den Europäischen Gerichtshof um eine Vorabentscheidung gebeten. Es gehe dabei um mehr Klarheit darüber, ob und unter welchen Voraussetzungen der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub verfällt, teilte das Gericht am Dienstag mit.

Die Bundesarbeitsrichter müssen sich mit zwei Verfahren aus Hessen und Nordrhein-Westfalen beschäftigen, bei denen Arbeitnehmer jeweils darauf pochen, dass ihnen aus teils schon länger zurückliegenden Arbeitsjahren noch Urlaubsansprüche zustehen. Dabei handelt es sich um Jahre, in denen die Arbeitnehmer längere Zeit krank waren.

Hintergrund ist eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts aus dem vergangenen Jahr, wonach Arbeitgeber ihre Beschäftigten auffordern müssen, noch nicht beantragten Urlaub zu nehmen mit dem Hinweis, dass der Anspruch sonst erlischt. Kommen Arbeitgeber dieser Informationspflicht nicht nach, kann der Urlaub auch später noch geltend gemacht werden.

In den beiden Fällen muss nach Angaben eines Gerichtssprecher nun geklärt werden, ob die Arbeitgeber es versäumt haben, über den möglichen Verfall des Urlaubs rechtzeitig zu informieren. Denn, so die Überlegung, wären die Mitarbeiter früh genug in Kenntnis gesetzt worden, hätten sie die Urlaubstage möglicherweise noch in Anspruch genommen, bevor sie krank wurden.

Konkret geht es in einem Fall um eine Krankenhausmitarbeiterin, die im Laufe des Jahres 2017 krank wurde und seither arbeitsunfähig ist. Aus ihrem Urlaubskontingent von 2017 konnte die Frau 14 Tage nicht in Anspruch nehmen. Im November 2018 forderte sie ihren Arbeitgeber erfolglos zur Abgeltung dieser Urlaubstage auf. Die Klage deshalb wies zuletzt das Landesarbeitsgericht Hamm zurück. Die Frau vertritt die Ansicht, dass sie nicht rechtzeitig auf den drohenden Verfall ihres Urlaubsanspruch hingewiesen worden sei.

In dem anderen Fall geht es um einen schwerbehinderten Frachtfahrer, der aufgrund eines Tarifvertrags im Öffentlichen Dienst von Dezember 2014 bis zuletzt August 2019 eine befristete Erwerbsminderungsrente erhielt. Der Mann ist der Ansicht, dass ihm noch 34 Urlaubstage aus dem Jahr 2014 zustehen, was der Arbeitgeber bestreitet. Zuletzt wies das Hessische Landesarbeitsgericht die Klage des Mannes zurück. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesfinanzhofs zählen Beherbergungsbetriebe zum Verwaltungsvermögen, das bei der Erbschaftssteuer nicht begünstigt wird. Der DEHOGA läuft bundesweit Sturm gegen den Richterspruch und fordert gesetzliche Klarstellung. Jetzt deutet der Verband in Bayern an, wie es weitergehen könnte.

Der Januar 2025 bringt gute Nachrichten für Minijobberinnen und Minijobber: Dank der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12,82 Euro pro Stunde können sie ab dann etwas mehr verdienen und behalten trotzdem die Vorteile eines Minijobs.

Das Bundeswirtschaftsministerium und der bayerische Beauftragte für Bürokratieabbau hatten Anfang Oktober zu einem Praxischeck im Gastgewerbe geladen. Im Rahmen des Workshops wurden bürokratische Hemmnisse identifiziert und Lösungsansätze aufgezeigt.

Unter dem Motto „Pizza – Burger – Business – Berlin“ feierte der Bundesverband der Systemgastronomie die Eröffnung seiner neuen Repräsentanz in der Hauptstadt. Die Veranstaltung stand im Zeichen der kulinarischen Vielfalt der Branche und hob die Bedeutung des Dialogs zwischen Wirtschaft und Politik hervor.

Der Bundesrat hat der Abschaffung des Hotelmeldescheins für deutsche Übernachtungsgäste zum 1. Januar 2025 zugestimmt. Der Deutsche Heilbäderverband und der Deutsche Tourismusverband ​zeigen sich enttäuscht darüber, dass keine ausreichende Übergangsfrist geschaffen wurde.

Der Tarifkonflikt in der Systemgastronomie ist lange nicht gelöst. Auch in der zweiten Runde der Tarifverhandlungen über einen neuen Tarifvertrag wurde keine Einigung erzielt. Um auf die Situation der Beschäftigten hinzuweisen, führte die Gewerkschaft NGG in Berlin jetzt einen Aktionstag durch.

Bundeskanzler Olaf Scholz hat im Bundestag eine industriepolitische Offensive angekündigt und Oppositionsführer Friedrich Merz scharf angegriffen. Merz warf Scholz im Gegenzug vor, den Bundestag für Wahlkampf zu missbrauchen.

Im Markenstreit um das Schloss Neuschwanstein hat der Freistaat Bayern eine Niederlage vor dem EU-Gericht erlitten. Die Richter in Luxemburg wiesen die bayerische Klage gegen eine Entscheidung des Amts der Europäischen Union für Geistiges Eigentum ab. 

Die Bundesregierung hat die Fortschreibung ihrer Nationalen Tourismusstrategie in Form eines Strategieberichts veröffentlicht. Der Bericht verknüpft strategische Ziele und praxisorientierte Lösungen für zentrale Fragen der Tourismuswirtschaft.

Nahezu alle Fraktionen sprachen sich Ende September in der Sitzung des Ausschusses für Tourismus gegen die geplanten Kürzungen bei der Deutschen Zentrale für Tourismus (DZT) im Bundeshaushaltsplan 2025 aus. Nun wurde nachgebessert.