Wirtschaftsinstitut IW mit Plan für den Corona-Exit / Restaurants könnten bald unter Auflagen wieder öffnen

| Politik Politik

Immer lauter werden die Diskussionen um eine Ausstiegsstrategie aus den Corona-Maßnahmen. Die Bundesregierung will sich in der kommenden Woche erstmals konkret mit dem Thema beschäftigen. Das Wirtschaftsinstitut IW hat ein 12-Punkte-Papier veröffentlicht, wie nach IW-Ansicht der Ausstieg aus den Coronamaßnahmen schrittweise denkbar wäre. Während zum Thema Hotellerie keine konkreten Aussagen getroffen werden, werden die Restaurants in Schritt 5 explizit benannt. Nach den ersten vier Schritten (1. Tests und medizinische Behandlungskapazitäten aufbauen. 2. Schulen und Kindergärten öffnen. 3. Verkehrskapazitäten des öffentlichen Nah- und Fernverkehrs erhöhen 4. Öffentliche Verwaltung öffnen) sollte man danach als fünftes „Handel und Dienstleistungen wieder zulassen“. Konkret heißt es dazu:

"Sobald wie möglich sollten Geschäfte wieder geöffnet und derzeit untersagte Dienstleistungen wieder erlaubt werden. Die unterschiedliche Vorgehensweise in den Bundesländern spricht dafür, dass nicht so viele Läden geschlossen sein müssen, wie dies derzeit in einigen Regionen der Fall ist. Für Restaurants sind klare Vorgaben zu machen, beispielsweise zum Abstand zwischen den Tischen. Dann spricht nichts dagegen, sie wieder zu öffnen. Jene Bereiche, bei denen dagegen von längerfristigen Beschränkungen oder Verboten auszugehen ist, brauchen eine klare Perspektive. Zudem muss in diesen Fällen über massive Unterstützungsleistungen nachgedacht werden. Sollten zum Beispiel Großveranstaltungen noch über viele Monate untersagt bleiben, würde dies sonst zu einer Konkurswelle führen."

Die Kosten des Lockdowns belaufen sich nach Berechnungen des IW auf mindestens fünf Prozent der Wirtschaftsleistung – vorausgesetzt, dass die Produktionseinschränkungen nur bis Ende April andauern und die Belastungen infolge gestörter Lieferketten spätestens zwei Monate danach beseitigt sind. Ansonsten würden die Kosten weiter deutlich ansteigen. Bei einem Lockdown bis Ende Juni würden sie sich schon auf zehn Prozent der Wirtschaftsleistung belaufen. Zudem, so heißt es in dem Papier „drohen Massenarbeitslosigkeit, nachhaltige Lohn- und Gehaltskürzungen sowie ein sprunghafter Anstieg der Privatinsolvenzen und der Unternehmenspleiten. Die daraus resultierende langandauernde Talsohle kann den Bankensektor destabilisieren und eine neue Staatsschuldenkrise heraufbeschwören. Deshalb setzt das IW darauf, dass die Politik den Lockdown zeitnah sukzessive aufhebt – und dabei nicht den Fehler begeht, Wirtschaft und Gesundheit gegenüberzustellen. Vielmehr gilt es, jeden Schritt mit Augenmaß zu planen und zu gehen.“


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Verhandlungen zwischen dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband Mecklenburg-Vorpommern und der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten sind zu einem erfolgreichen Abschluss gekommen. Der neue Entgelttarifvertrag sieht drei Erhöhungsstufen je 200 Euro vor.

Nahezu alle Fraktionen sprachen sich in der Sitzung des Ausschusses für Tourismus in dieser Woche gegen die geplanten Kürzungen bei der Deutschen Zentrale für Tourismus (DZT) im Bundeshaushaltsplan 2025 aus. Sie wollen nun im anstehenden parlamentarischen Verfahren nachbessern.

Am 30.9.2024 endet die Frist zur Einreichung der Corona-Wirtschaftshilfen im Falle einer beantragten Fristverlängerung. Das Portal zur digitalen Einreichung der Schlussabrechnung bleibt jedoch noch bis zum 15. Oktober 2024 freigeschaltet, so dass auch bei kurzfristig auftretenden technischen Problemen eine Einreichung weiterhin möglich ist.

Wer in einem deutschen Hotel übernachtet, muss beim Check-in einen Zettel handschriftlich mit den eigenen Meldedaten ausfüllen. Der Bundestag schafft diese Pflicht heute voraussichtlich ab - zumindest für einige Gäste, das reicht der Branche nicht aus.

Der DEHOGA lehnt eine Ausweitung der staatlich verpflichtenden Tierhaltungskennzeichnung auf die Gastronomie und den Außer-Haus-Markt ab. Das hat der Verband jüngst noch einmal in einer Stellungnahme und Anhörung im Deutschen Bundestag deutlich gemacht. Geplant ist sie jetzt nur für Schweinefleisch, die Ausweitung auf Rind und Geflügel soll folgen.

Die Frist für die Abgabe der Schlussabrechnungen für die Corona-Wirtschaftshilfen nähert sich ihrem Ende. Bis zum 30. September 2024 müssen die Abrechnungen eingegangen sein – sonst kann es teuer werden.

Wenn es nach dem Willen von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil geht, könnte der Mindestlohn in Deutschland 2026 auf rund 15 Euro steigen. Der DEHOGA kritisiert den Vorstoß scharf.  

Krankschreiben lassen per Telefon, das sollte auch Bürokratie sparen. Doch der Krankenstand steigt - was die Regierung nach Ansicht des Finanzministers zum Handeln zwingt. Doch die Ärzte widersprechen.

Der Streit über die künftige gesetzliche Lohnuntergrenze wird heftiger. Arbeitgeberverbände gehen den Arbeitsminister scharf an - und beschäftigen sich auch mit einer anderen Frage.

Die Gemeinschaftsgastronomen und Caterer in Deutschland stehen vor immensen Herausforderungen. Beim „Parlamentarischen Abend der Gemeinschaftsverpflegung“ diskutierten Vertreter der Branche mit Abgeordneten des Deutschen Bundestages.