Online-Portale dürfen auch weiterhin Daten von Anbietern, wie zum Beispiel Flugreisen, abgreifen und nutzen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden. In dem vorliegen Fall wollte Ryanair mit seinen AGB verhindern, das ein Online-Portal Flugdaten mit einer Software ausliest und die Flüge vergleicht und weiterverkauft. Durch dieses Geschäftsmodell werde der Billigflieger im Wettbewerb nicht in unlauterer Weise behindert, entschied der BGH.