Die Insolvenz des Reisekonzerns FTI Anfang Juni hat viele Urlaubspläne zunichtegemacht. Mehr als 200.000 Pauschalreisen wurden storniert. Wer dafür schon Zahlungen geleistet hatte, kann sich diese jetzt zurückholen - der Deutsche Reisesicherungsfonds (DRSF) hat nach eigenen Angaben den Erstattungsprozess gestartet. Was Betroffene dazu wissen müssen - Antworten auf wichtige Fragen:
Um welche Reisen geht es?
Zum einen um die Erstattung von Anzahlungen für Pauschalreisen, die bei den Veranstaltermarken FTI, 5vorFlug und BigXtra gebucht und die im Zuge der Insolvenzen der FTI Touristik GmbH oder der BigXtra Touristik GmbH storniert wurden. Zum anderen um Zahlungen, die Betroffene vor Ort leisten mussten, um bereits begonnene Reisen fortzusetzen – auch dafür bestehen Erstattungsansprüche.
Wie viele Menschen betrifft es?
Hunderttausende. Laut DRSF sollen Leistungen für mehr als 215.000 stornierte Pauschalreisen erstattet werden. Hinzu kämen verauslagte Kosten von ungefähr 60.000 Urlaubern, die zum Zeitpunkt der Insolvenzanmeldungen schon im Urlaub waren.
Wie läuft der Erstattungsprozess ab?
Betroffene, von denen die notwendigen Kontaktdaten bereits vollständig vorliegen, werden vom DRSF in diesen Tagen direkt per E-Mail kontaktiert. Anschließend könnten diese ihren Erstattungsantrag unmittelbar online stellen - ein Link in der Mail führt direkt zu einem Online-Portal, auf welchem die Rückzahlung beantragt werden kann.
Zu beachten: Für jede Reise sei nur ein Erstattungsantrag vorgesehen, stellt der DRSF in seiner Mitteilung klar. Mitreisende würden daher nicht gesondert kontaktiert.
Anspruchsberechtigte Urlauber, deren Kontaktdaten nicht vollständig beim DRSF liegen, erhielten in einem gesonderten Verfahren die Möglichkeit, sich für den Erstattungsprozess zu registrieren und erforderliche Daten nachzureichen. In der Mitteilung hieß es dazu: Der DRSF werde sie zunächst auf dem Postweg anschreiben.
Konkret müssen dem DRSF den Angaben nach mindestens zwei «Authentifizierungsfaktoren» von Erstattungsberechtigten vorliegen, damit diese den Online-Antrag stellen können, zum Beispiel eine E-Mail-Adresse und eine Mobilnummer.