Die deutsche Luftverkehrssteuer ist bei den Fluggesellschaften nicht allzu beliebt – doch vielleicht könnte heute das Bundesverfassungsgericht helfen. Geklagt hatte Rheinland-Pfalz, da der Bund nicht befugt gewesen sei, die Steuer einzuführen. Zudem werde die Abgabe in unfairer Weise berechnet. Die Bundesregierung sieht das erwartungsgemäß anders. Nun müssen die Richter in Karlsruhe entscheiden.