Die Schadensersatzklage von Air Berlin gegen die Betreiber des Hauptstadtflughafens steht unter keinem guten Stern. Der Vorsitzende Richter bezweifelte, dass es überhaupt zu einem Vertrag zwischen den Parteien gekommen war. Schließlich habe der Flughafen noch gar nicht existiert, da die behördlichen Genehmigungen fehlten. Die Kontrahenten wurden aufgefordert, möglichst schnell Gespräche über eine außergerichtliche Einigung aufzunehmen.