Schlechtes Wetter am Zielort ist kein Grund für eine Preisminderung bei Pauschalreisen. Die Touristen müssten sich vielmehr selbst über die typischen Witterungsbedingungen an ihrem Reiseziel informieren, stellte das Oberlandesgericht Frankfurt in einem am Mittwoch veröffentlichten und bereits rechtskräftigen Urteil fest. Es bestätigte eine entsprechende Entscheidung der Vorinstanz.
Im konkreten Fall war ein Paar mit dem Verlauf seiner einwöchigen Rundreise im Dezember 2021 durch das südamerikanische Land Ecuador nicht zufrieden. Vom Reisepreis über 18.000 Euro wollten die beiden rund 6.000 Euro erstattet haben. Unter anderem führten die Kläger an, dass bei einer Rundwanderung ein als «traumhaft schön» angekündigter Kratersee wegen Nebels nicht zu sehen gewesen sei. Gleiches habe im Starkregen für Landschaften und die Tierwelt des Amazonas gegolten.