Wo sich der Fluggast früher noch über Mittagsmenüs und kleine Cola-Dosen freuen durfte, gibt es heutzutage oft nur Wasser und eine Tüte Chips. Weiter vorn im Flieger darf es allerdings auch etwas opulenter zugehen. Ein Anrecht auf kulinarischen Hochgenuss haben die Passagiere jedoch nicht, und das völlig unabhängig vom Ticketpreis oder der gebuchten Reiseklasse. Wie der Reiserechtler Prof. Ernst Führich der dpa verriet, gebe es keine gesetzliche Richtlinie, die eine bestimmte Verpflegung vorgebe. Je nach gebuchtem Tarif habe man zwar einen Anspruch auf angemessene Speisen und Getränke, wie „angemessen“ jedoch definiert würde, das liege im Ermessen der Airlines.