Block-Sorgerechtsstreit: Wieder Durchsuchung im Grand Elysée

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Im Zusammenhang mit dem Sorgerechtsstreit der Familie Block hat die Polizei am Donnerstag erneut das Grand Elysée-Hotel und die Firmenzentrale in Hamburg durchsucht. Das bestätigten die Hamburger Staatsanwaltschaft und eine Sprecherin der Blockgruppe am Freitag. Zuvor hatte die «Bild»-Zeitung berichtet. 

«Im Zuge von Ermittlungen wegen der gewaltsamen Verbringung zweier Kinder der Beschuldigten Block nach Deutschland hat die Staatsanwaltschaft am Donnerstag Durchsuchungsbeschlüsse des Amtsgerichts Hamburg bei der Block Systems GmbH sowie im Grand Hotel Elysée Hamburg vollstreckt. Die Maßnahme diente der Auffindung weiterer Beweismittel. Nähere Angaben sind aktuell nicht möglich», hieß es in der Mitteilung der Staatsanwaltschaft.

Erst vor ein paar Tagen war der europäische Haftbefehl gegen die Hamburger Unternehmerin Christina Block (50) nach Angaben ihres Anwalts aufgehoben worden. Die Hamburger Staatsanwaltschaft wollte sich zur Aufhebung des Haftbefehls nicht äußern (Tageskarte berichtete). 

Nach früheren Angaben der Behörde wird gegen Christina Block und weitere Personen wegen des Verdachts der Entziehung Minderjähriger und sonstiger Straftaten ermittelt. Am 12. Januar hatte die Staatsanwaltschaft das Wohnhaus der Unternehmerin durchsuchen lassen. Auch im Hotel Elysée, das zur Block-House-Gruppe gehört, und in der Firmenzentrale in Langenhorn suchten Ermittler nach Beweismaterial.

In der Silvesternacht hatten Unbekannte zwei Kinder der Hamburger Unternehmerin aus Dänemark nach Deutschland geholt. Nach wenigen Tagen bei ihrer Mutter kehrten sie nach einer Gerichtsentscheidung nach Dänemark zurück.

Christina Block und ihr Ex-Mann (49) streiten seit Jahren vor Gericht um das Sorgerecht für die beiden jüngeren ihrer vier Kinder. Seit mehr als zwei Jahren leben diese bei ihrem Vater in Dänemark, obwohl das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg das Aufenthaltsbestimmungsrecht im Oktober 2021 vorläufig auf die Mutter übertragen hatte. Am vergangenen 19. Februar hatte dasselbe Gericht jedoch entschieden, dass deutsche Gerichte nicht mehr zuständig seien. Die Kinder hätten inzwischen ihren verfestigten Lebensmittelpunkt in Dänemark. (Mit Material der dpa)


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