Der Chemnitzer FC reagiert auf die Enthüllungen über Missstände im Verein und trifft klare Entscheidungen gegenüber der Ex-Präsidentin Romy Polster. Der Regionalligist hat den Vertrag mit der Polster Sport Catering GmbH außerordentlich gekündigt und gewährt ihr keinen Zutritt zu Spielen im CFC-Stadion.
Laut Pressemitteilung des Regionalligisten, hat der Chemnitzer FC den Catering-Vertrag mit der Polster Sport Catering GmbH unmittelbar und außerordentlich gekündigt. Die Kündigung erfolgte aufgrund von Vertragsverletzungen, die im Zusammenhang mit dem Pachtvertrag auftraten. Der MDR will erfahren haben, dass sich die Vorfälle angeblich um mutmaßliche Vertragsverletzungen und Betrugsvorwürfe drehen.
Die Polster Sport Catering GmbH, deren handelsrechtliche Vollmacht Romy Polster innehat, war für die Bewirtung bei Ligaspielen und im VIP-Bereich des Stadions verantwortlich. Untersuchungen des MDR sollen ergeben haben, dass der Catering-Vertrag mehrfach angepasst wurde. Diese Änderungen sollen offenbar dem finanziellen Nachteil des Chemnitzer FC gedient haben. Nach den Berichten trat der gesamte Vorstand im Juni zurück. Uwe Hildebrand, Geschäftsführer der Chemnitzer FC Fußball GmbH, erklärte, dass man sich zur Kündigung entschieden haben, da das Vertrauen unwiderruflich geschädigt sei.
Neben der Kündigung des Catering-Vertrags erhielt Romy Polster auch ein umfassendes Hausverbot für das Stadion bei Veranstaltungen. Die Firmen-Geschäftsstelle stelle eine Ausnahme dar. Ihre Teilnahme beschränkt sich nun auf Gesellschafterversammlungen der Chemnitzer FC Fußball GmbH, heißt es in dem MDR-Bericht.
Romy Polster selbst betonte, dass sie mehrere Hunderttausend Euro in die gastronomische Ausstattung des Stadions investiert habe. Sie hält die außerordentliche Kündigung für ungültig und plant, das Hausverbot und die Kündigung juristisch prüfen zu lassen, teilte sie „Sport im Osten“ schriftlich mit. Bis dahin gehe sie weiter davon aus, dass ein wirksamer Vertrag bestehe und sie mit ihrer Firma für das Stadion-Catering weiter zur Verfügung stehe.