Flexibel unterwegs mit dem Nah- und Regionalverkehr in ganz Deutschland: Das bietet das 49-Euro-Ticket. Manche Beschäftigte müssen das Ticket noch nicht einmal selbst bezahlen. Denn es gibt Arbeitgeber, die das Ticket bezuschussen oder sogar komplett bezahlen. Und das sogar steuerfrei, sagt Erich Nöll, Rechtsanwalt und Geschäftsführer beim Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL).
Das 49-Euro-Ticket falle unter dieselbe Regelung wie das steuerbegünstigte Jobticket, so Nöll. Arbeitnehmer müssen das Extra zum Gehalt daher nicht versteuern. Das gilt auch, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer bisher kein Jobticket gestellt hat und anlässlich des neuen Angebots erstmals von der Möglichkeit Gebrauch macht.