Corona-Krise: Bund zahlt bis zu 15.000 Euro Soforthilfe an Kleinunternehmen und Selbstständige

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Kleine Unternehmen und Selbstständige sollen infolge der Coronavirus-Krise Soforthilfen in Höhe von bis zu 15 000 Euro erhalten. Großunternehmen sollen notfalls auch durch Verstaatlichungen gerettet werden. Dies geht aus Gesetzesentwürfen des Finanz- und Wirtschaftsministeriums hervor, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegen und über die das «Handelsblatt» und die «Welt» zuvor berichteten. An diesem Montag sollen die Entwürfe vom Bundeskabinett und dann in derselben Woche von Bundesrat und Bundestag beschlossen werden.

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier sagte am Samstag in Berlin: «Wir lassen niemanden allein.» Finanzminister Olaf Scholz (SPD) sagte, es sei ein Nachtragshaushalt von 150 Milliarden Euro geplant - und ein Fonds zur Rettung der Realwirtschaft, eine Stärkung der Grundsicherung sowie die Ermöglichung von Investitionen ins Gesundheitswesen. Der Bund werde mehr Schulden machen. Dennoch seien die Maßnahmen mit einem guten Tilgungsplan solide finanziert. Wie weit die Hilfen für Unternehmen in Anspruch genommen würden, könne man noch nicht sagen. Das genaue Volumen für den Nachtragshaushalt beträgt 156 Milliarden Euro, wie aus einem der dpa vorliegenden Entwurf hervorgeht.

Für Kleinunternehmen, Soloselbstständige und Angehörige der Freien Berufe soll es eine Einmalzahlung von 9000 Euro für drei Monate bei bis zu fünf Beschäftigten geben - bis zu 15 000 Euro bei bis zu zehn Beschäftigten.

Das Ziel sei ein Zuschuss insbesondere zu laufenden Miet- und Pachtkosten. Sofern der Vermieter die Miete reduziert, kann ein nicht ausgeschöpfter Zuschuss auch für zwei weitere Monate eingesetzt werden.

Die Voraussetzung sollen dem Entwurf zufolge wirtschaftliche Schwierigkeiten in Folge der Coronavirus-Krise sein. Eine Existenzbedrohung oder ein Liquiditätsengpass sollen eidesstattlich versichert werden müssen. Der Bund will dafür bis zu 50 Milliarden Euro bereitstellen und rechnet dabei mit einer maximalen Ausschöpfung von drei Millionen Selbstständigen und Kleinstunternehmen.

Die Mittel sollen durch die Länder verteilt werden. Mit dem Programm sollen die Länder Planungssicherheit bekommen - ein Nebeneinander von vielen verschiedenen Soforthilfen auf Ebene der Länder und des Bundes soll es nicht geben.

Altmaier sagte: «Es darf und wird keine Solidaritätslücke geben.» Die Soforthilfen für Soloselbstständige und Kleinstunternehmen müssten nicht zurückgezahlt werden. Daneben stünden Kredite zur Verfügung.

Der weiterhin geplante Rettungsfonds für Unternehmen, Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF), soll mit 400 Milliarden Euro ausgestattet werden, mit denen Schuldtitel und Verbindlichkeiten von Unternehmen übernommen werden können. 100 Milliarden Euro will Finanzminister Olaf Scholz (SPD) für Kreditermächtigungen für Beteiligungsmaßnahmen an den Firmen bereitstellen. Weitere 100 Milliarden Euro sollen für Sonderprogramme der staatlichen Bankengruppe KfW fließen können.

Geraten deutsche Firmen in eine existenzielle Schieflage, kann die Bundesregierung sie absichern - aber die Firma müsste dafür Kapitalanteile an den Bund abtreten. Wenn die Krise vorbei ist, sollen diese Beteiligungen wieder privatisiert werden. Finanzkonzerne allerdings fallen nicht unter diesen Rettungsschirm. Altmaier sagte: «Wir werden einen Ausverkauf deutscher Wirtschafts- und Industrieinteressen verhindern. Dabei darf es keine Tabus geben, denn auch die Realwirtschaft hat aktuell große Probleme.» Auch vorübergehende staatliche Beteiligungen und Übernahmen seien hierbei zwei mögliche Instrumente. «Auch das bereiten wir in der Bundesregierung vor, um es Montag zügig zu verabschieden.» (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Azubis werden dringender denn je gesucht: In der aktuellen "Ausbildungsumfrage 2024" meldet die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) einen Höchststand bei der Zahl der Betriebe, die nicht genügend Nachwuchs finden. Das Gastgewerbe gehört neben Industrie, Handel, Verkehrsbranche und Baugewerbe zu den am meisten betroffenen Branchen.

Der DEHOGA Bundesverband warnt aktuell vor zwei Betrugsmaschen. So habe der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität Hinweise auf Fake-Rechnungen erhalten. Bei einer zweiten aktuellen Betrugsmasche wird potentiellen Opfern Ware aus der angeblichen Insolvenzmasse eines Getränkemarkts angeboten.

Um das Gehalt aufzustocken, kann sich neben dem eigentlichen Hauptberuf noch ein Minijob eignen. Oder vielleicht sogar mehrere? Folgendes sollten Sie dazu wissen.

Viele der rund 1,2 Millionen Azubis machen einer Umfrage zufolge regelmäßig Überstunden. Angehende Köchinnen und Köche leisten demnach mit durchschnittlich 6,1 Überstunden pro Woche die meiste Mehrarbeit gefolgt von Hotel-Azubis.

Ist der Arbeitsplatz vom Wohnsitz weit entfernt, haben Arbeitnehmer manchmal eine zweite Wohnung in der Nähe vom Job. Welche Kosten für Heimfahrten sie bei der Steuererklärung geltend machen können.

Pizza und Pasta sind nicht nur in Italien in aller Munde: Auch in sechs anderen europäischen Ländern liegt die italienische Küche weit vorn. Am schlechtesten bewerten viele das Essen von der Insel. Das sehen auch die Briten so.

Eine aktuelle Umfrage zeigt: Die Ent­spannung nach dem Urlaub hält bei vielen Beschäftigten nicht lange an. Jeder dritte Befragte ist bereits in der ersten Arbeitswoche nach dem Urlaub wieder urlaubsreif.

Frauen waren stets unzufriedener mit dem eigenen Einkommen als Männer. Diese Lücke ist einer Studie zufolge zuletzt zumindest kleiner geworden. Abgefragt wurde auch die Zufriedenheit mit der eigenen Gesundheit.

Tatsächlich selbstständig oder doch abhängig beschäftigt? Eine Frage, vor der viele Freiberuflerinnen und Freiberufler stehen. Aber was ist eigentlich das Problem?

Wenn Mitarbeiter oder Führungskräfte in der Öffentlichkeit über ihren Arbeitgeber lästern oder gar Geheimnisse ausplaudern, kann sie das ihren Job kosten. Denn Verschwiegenheit ist nicht nur eine Stilfrage, sondern auch ein rechtlicher Anspruch. Ein Gastbeitrag von Albrecht von Bonin.