Corona-Krise: Bund zahlt bis zu 15.000 Euro Soforthilfe an Kleinunternehmen und Selbstständige

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Kleine Unternehmen und Selbstständige sollen infolge der Coronavirus-Krise Soforthilfen in Höhe von bis zu 15 000 Euro erhalten. Großunternehmen sollen notfalls auch durch Verstaatlichungen gerettet werden. Dies geht aus Gesetzesentwürfen des Finanz- und Wirtschaftsministeriums hervor, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegen und über die das «Handelsblatt» und die «Welt» zuvor berichteten. An diesem Montag sollen die Entwürfe vom Bundeskabinett und dann in derselben Woche von Bundesrat und Bundestag beschlossen werden.

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier sagte am Samstag in Berlin: «Wir lassen niemanden allein.» Finanzminister Olaf Scholz (SPD) sagte, es sei ein Nachtragshaushalt von 150 Milliarden Euro geplant - und ein Fonds zur Rettung der Realwirtschaft, eine Stärkung der Grundsicherung sowie die Ermöglichung von Investitionen ins Gesundheitswesen. Der Bund werde mehr Schulden machen. Dennoch seien die Maßnahmen mit einem guten Tilgungsplan solide finanziert. Wie weit die Hilfen für Unternehmen in Anspruch genommen würden, könne man noch nicht sagen. Das genaue Volumen für den Nachtragshaushalt beträgt 156 Milliarden Euro, wie aus einem der dpa vorliegenden Entwurf hervorgeht.

Für Kleinunternehmen, Soloselbstständige und Angehörige der Freien Berufe soll es eine Einmalzahlung von 9000 Euro für drei Monate bei bis zu fünf Beschäftigten geben - bis zu 15 000 Euro bei bis zu zehn Beschäftigten.

Das Ziel sei ein Zuschuss insbesondere zu laufenden Miet- und Pachtkosten. Sofern der Vermieter die Miete reduziert, kann ein nicht ausgeschöpfter Zuschuss auch für zwei weitere Monate eingesetzt werden.

Die Voraussetzung sollen dem Entwurf zufolge wirtschaftliche Schwierigkeiten in Folge der Coronavirus-Krise sein. Eine Existenzbedrohung oder ein Liquiditätsengpass sollen eidesstattlich versichert werden müssen. Der Bund will dafür bis zu 50 Milliarden Euro bereitstellen und rechnet dabei mit einer maximalen Ausschöpfung von drei Millionen Selbstständigen und Kleinstunternehmen.

Die Mittel sollen durch die Länder verteilt werden. Mit dem Programm sollen die Länder Planungssicherheit bekommen - ein Nebeneinander von vielen verschiedenen Soforthilfen auf Ebene der Länder und des Bundes soll es nicht geben.

Altmaier sagte: «Es darf und wird keine Solidaritätslücke geben.» Die Soforthilfen für Soloselbstständige und Kleinstunternehmen müssten nicht zurückgezahlt werden. Daneben stünden Kredite zur Verfügung.

Der weiterhin geplante Rettungsfonds für Unternehmen, Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF), soll mit 400 Milliarden Euro ausgestattet werden, mit denen Schuldtitel und Verbindlichkeiten von Unternehmen übernommen werden können. 100 Milliarden Euro will Finanzminister Olaf Scholz (SPD) für Kreditermächtigungen für Beteiligungsmaßnahmen an den Firmen bereitstellen. Weitere 100 Milliarden Euro sollen für Sonderprogramme der staatlichen Bankengruppe KfW fließen können.

Geraten deutsche Firmen in eine existenzielle Schieflage, kann die Bundesregierung sie absichern - aber die Firma müsste dafür Kapitalanteile an den Bund abtreten. Wenn die Krise vorbei ist, sollen diese Beteiligungen wieder privatisiert werden. Finanzkonzerne allerdings fallen nicht unter diesen Rettungsschirm. Altmaier sagte: «Wir werden einen Ausverkauf deutscher Wirtschafts- und Industrieinteressen verhindern. Dabei darf es keine Tabus geben, denn auch die Realwirtschaft hat aktuell große Probleme.» Auch vorübergehende staatliche Beteiligungen und Übernahmen seien hierbei zwei mögliche Instrumente. «Auch das bereiten wir in der Bundesregierung vor, um es Montag zügig zu verabschieden.» (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Coworking-Branche steht vor einer Konsolidierung, die Branche blickt zurück auf ein gemischtes Jahr. Es zeigt sich eine gemischte Entwicklung: Während in Ballungsräumen und Metropolen die Menge der Coworking Spaces sinkt, nehmen die Angebote im ländlichen und suburbanen Raum weiter zu.

Im Bett liegen bleiben, schnellstmöglich ein ärztliches Attest vorlegen und für den Fall der Fälle erreichbar sein - zwingend notwendig ist so ein Verhalten längst nicht immer. Im Krankheitsfall gelten für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer klare Regeln und Rechte. Ein Überblick. 

Die schwache Wirtschaftsentwicklung schlägt sich am Arbeitsmarkt nieder. Unternehmen werden bei Neueinstellungen vorsichtiger. Offene Stellen gibt es eher im Tourismus als in der Industrie.

Echte Fans reisen viele Stunden zu einem Festival oder einem Fußballspiel. Doch laut einer Umfrage sinkt bei den Deutschen die Bereitschaft, sich für ein Event lange ins Auto oder einen Zug zu setzen.

Arbeiten, wenn ein Großteil der Beschäftigten frei hat: Nachts oder an Sonn- und Feiertagen Dienst zu haben, ist für viele eine Belastung. Wann es dafür Zuschläge zum Lohn gibt.

Der KI-Chatbot als heimlicher Kollege? In rund jedem dritten Unternehmen in Deutschland nutzen Beschäftigte generative Künstliche Intelligenz wie ChatGPT & Co. mit ihrem privaten Account jenseits der Firmen-IT.

Nach Informationen des Bundesministeriums der Finanzen erhalten alle wirtschaftlich Tätigen ab November 2024 eine Wirtschafts-Identifikationsnummer. Gewerbetreibende, Einzelkaufleute und Freiberufler erhalten, neben ihrer Steuer-Identifikationsnummer, zusätzlich eine Wirtschafts-Identifikationsnummer.

Seit dem 1. November 2024 gilt wieder eine gesetzliche Lohnuntergrenze für Zeitarbeitskräfte. Bundeseinheitlich gilt dann ein Mindeststundenentgelt von 14,00 Euro. Ab 1. März 2025 steigt es auf 14,53 Euro. Das berichtet der DEHOGA Bundesverband.

Eigentlich war der Urlaub lange genehmigt, doch jetzt ist das halbe Team krank - und der Arbeitgeber will die freien Tage zurücknehmen. Aber geht das so einfach? Eine Arbeitsrechtsexpertin klärt auf.

Ju­gend­li­che zwi­schen 16 und 18 Jah­ren ver­brin­gen wie­der mehr Zeit im In­ter­net. 71,5 Stun­den sind sie der­zeit durch­schnitt­lich pro Wo­che on­line – das sind 1,6 Stun­den mehr als im Vor­jahr. Die In­ter­net­nut­zung stieg da­mit erst­mals seit dem Co­ro­na-Jahr 2020 wie­der an. Das In­ter­net wird ver­stärkt für Bil­dungs­an­ge­bo­te ge­nutzt.