Corona-Prämien sorgen für Anstieg der Tarifverdienste im ersten Quartal

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Die Tarifverdienste in Deutschland sind im 1. Quartal 2022 um durchschnittlich 4,0 Prozent gegenüber dem Vorjahresquartal gestiegen. Im Ergebnis berücksichtigt sind tarifliche Grundvergütungen und durch Tarifabschlüsse festgelegte Sonderzahlungen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, lag der Anstieg ohne Sonderzahlungen im Vorjahresvergleich bei 1,1 Prozent. Im gleichen Zeitraum stiegen die Verbraucherpreise um 5,8 Prozent.

Tarifentwicklung im 1. Quartal maßgeblich durch Sonderzahlungen bestimmt

Deutlich überdurchschnittlich sind die Tarifverdienste einschließlich Sonderzahlungen unter anderem in den Bereichen „Erziehung und Unterricht“ (+5,0 Prozent), „Land- und Forstwirtschaft; Fischerei“ (+4,9 Prozent) sowie „Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung“ (+4,6 Prozent) gestiegen. In diesen Bereichen machten sich vor allem die Corona-Prämien bemerkbar, die sowohl die Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder als auch die meisten Landes- und Kommunalbeamten im 1. Quartal 2022 erhielten.

Ohne Berücksichtigung der Sonderzahlungen lag die Tarifentwicklung in diesen Bereichen mit +0,3 Prozent (Erziehung und Unterricht), +0,8 Prozent (Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung) sowie +1,6 Prozent (Land- und Forstwirtschaft; Fischerei) deutlich niedriger.

Auch die überdurchschnittliche Tarifentwicklung im Verarbeitenden Gewerbe (+4,8 Prozent) lässt sich vorrangig auf Sonderzahlungen, vor allem in der Metall- und Elektroindustrie, zurückführen. Mit +0,7 Prozent lag die Tarifentwicklung ohne Sonderzahlungen hier deutlich unter dem gesamtwirtschaftlichen Durchschnitt von +1,1 Prozent. Im Baugewerbe (+4,7 Prozent) wurde im 1. Quartal 2022 ebenfalls eine Corona-Prämie gezahlt. Im Gastgewerbe stiegen die Tarifverdienste um 2,6 Prozent. 

Unterdurchschnittlich sind die Tarifverdienste einschließlich Sonderzahlungen im Vergleich zum 1. Quartal 2021 insbesondere in der Energieversorgung (+0,7 Prozent), bei den Finanz- und Versicherungsdienstleistungen (+1,3 Prozent) sowie bei der Wasserversorgung und Entsorgung (+1,9 Prozent) gestiegen.


Zurück

Vielleicht auch interessant

Wer einen Arbeitsvertrag unterschreibt, weiß in der Regel welche Tätigkeiten der Job beinhaltet. Kleine Abweichungen sind meist unproblematisch. Doch was, wenn die oder der Vorgesetzte plötzlich verlangt, eine völlig neue Aufgabe zu übernehmen, die offenbar nichts mit den ursprünglichen Tätigkeiten zu tun hat?

In Deutschland muss die Arbeitszeit erfasst werden – soweit die Theorie. Aber wie sieht die Praxis aus? Was ist wirklich Vorschrift? Und was ist mit Vertrauensarbeitszeit? Die Rechtslage im Überblick.

In der neusten Folge von „Das geht! – Ein DRV-Podcast“ erzählt der Chef von über 600 Beschäftigen wie er noch vor dem Einstieg bei Upstalsboom den künftigen Mitarbeitern ihre Talente und Fähigkeiten abseits der fachlichen Qualifikation entlockt. 

Mit einem neuen Gesetz will die Bundesregierung Betriebsrenten attraktiver machen. Das geht aus einem Entwurf hervor, den das Bundeskabinett am Mittwoch abgesegnet hat. Es soll für Unternehmen Anreize schaffen, mehr Beschäftigten eine betriebliche Altersversorgung anzubieten.

Mit einem Kraftakt könnte es einem Modell zufolge bis 2035 gelingen, rund 1,5 Millionen 55- bis 70-Jährige für den Arbeitsmarkt zu gewinnen. In Personalnot-Zeiten eine enorme Zahl.

Wenn Daten zu Einkommen und Krediten nahezu offen im Internet stehen, ist das eine Einladung für Kriminelle. Ein IT-Experte und der Chaos Computer Club haben womöglich Schlimmeres verhindert und Datenlecks bei Check24 und Verivox aufgedeckt. Check24 bezeichnet sich selbst auch als größtes deutsches Reiseportal, das auch Hotelzimmer vermittelt.

Bürobeschäftigte in deutschen Metropolen fahren einer Umfrage zufolge wieder öfter zur Arbeit ins Unternehmen. Angestellte in Berlin, Hamburg, München, Köln, Frankfurt, Düsseldorf und Stuttgart kamen zuletzt im Schnitt an 3,6 Tagen pro Woche ins Büro. Damit nähere sich die Büroanwesenheit dem Vor-Corona-Niveau an.

Die Digitalisierung und damit unter Umständen auch Beschleunigung im Prozess der Beantragung von Arbeitsmarktzulassungen für ausländische Beschäftigte schreitet weiter voran. Welche Neuerungen es gibt.

538 Euro - mehr dürfen Minijobberinnen und Minijobber im Monat nicht verdienen, sonst werden Sozialabgaben fällig. Es gibt aber Zahlungen, die für diese Verdienstgrenze unerheblich sind.

Im vergangenen Jahr 2023 mussten die Arbeitgeber 76,7 Milliarden Euro für die Entgeltfortzahlung ihrer erkrankten Beschäftigten aufbringen. Damit haben sich die Kosten binnen 14 Jahren verdoppelt. Das hat das Institut der deutschen Wirtschaft errechnet.