Digitaler Impfpass «CovPass» wird um Testergebnisse erweitert

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Der geplante digitale Impfnachweis in Deutschland soll nicht nur als Bescheinigung eines vollständigen Impfschutzes dienen, sondern auch offizielle negative Corona-Testergebnisse anzeigen können. Das verlautete am Mittwoch aus Regierungskreisen. Außerdem soll die Smartphone-App, die unter dem Namen «CovPass» veröffentlicht werden soll, auch für Genesene zum Nachweis einer überstandenen Corona-Erkrankung dienen.

Das Projekt unter der Führung des amerikanischen Technologiekonzerns IBM liegt dem Vernehmen nach zeitlich im Plan. «CovPass» soll demnach noch vor den Sommerferien der Bevölkerung zur Verfügung stehen. Beteiligt sind auch das Kölner Start-up Ubirch, der schwäbische IT-Dienstleister Bechtle und Govdigital, ein genossenschaftlicher Zusammenschluss von zehn IT-Dienstleistern der öffentlichen Hand.

«CovPass» soll den Betroffenen die Möglichkeit geben, schnell und fälschungssicher nachzuweisen, dass sie wieder bestimmte Grundrechte in Anspruch nehmen können, etwa bei Urlaubsreisen. Der Nachweis soll aber auch über andere Apps angezeigt werden können, unter anderem durch die Corona-Warn-App des Bundes, die bereits 27,5 Millionen Mal heruntergeladen wurde. Hier soll ein künftiges Update für eine entsprechende Erweiterung sorgen.

Die «CovPass»-App wird dem Vernehmen nach auch auf älteren Smartphones laufen. Bei den iPhones wird das Betriebssystem iOS 12 oder ein neueres vorausgesetzt, so dass alle Apple-Smartphones ab dem iPhone 5s kompatibel sind. Bei den Android-Smartphones läuft die Anwendung ab Version 6 («Marshmellow»), die im Herbst 2015 auf den Markt kam. Für Menschen, die kein Smartphone besitzen, gibt es einen Nachweis auf Papier mit einem QR-Code, der an Prüfstellen digital eingelesen werden kann.

Die App soll nicht nur den Nachweis des Smartphone-Besitzers speichern können, sondern von mehreren Personen. Ähnlich wie bei digitalen Boarding-Pässen im Flugverkehr könne beispielsweise ein Elternteil die Nachweise für die gesamte Familie von einem Smartphone aus vorlegen können. Bei der Überprüfung des Status wird der Prüfstelle nur ein Signal «grün» oder «rot» mit dem dazugehörigen Namen und Geburtsdatum angezeigt. Ob die Freischaltung durch eine vollständige Impfung, einen negativen Corona-Test oder eine überstandene Corona-Erkrankung erfolgt, sieht die Prüfstelle nicht.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Kinder und Jugendliche nehmen trotz eines Rückgangs ihres Zuckerkonsums im Vergleich zu früher immer noch zu viel Zucker zu sich. Das ist das Ergebnis einer Studie der Universität Bonn, die die Aufnahme von freiem Zucker im Alter von 3 bis 18 Jahren ausgewertet hat.

Das Smartphone nicht sofort griffbereit zu haben - für die meisten von uns fast unvorstellbar. Manche Arbeitgeber aber verbieten die private Handynutzung am Arbeitsplatz. Ist das erlaubt?

Ferienwohnungen bieten einigen Komfort. Doch wenn etwas zu Bruch geht, kann das die Freude schnell trüben. Welche Versicherungen wichtig sind – und worauf Urlauber besonders achten sollten.

Auch im Frühjahr ist die Zahl der Erwerbstätigen in Deutschland weiter gestiegen. Im zweiten Quartal dieses Jahres gingen 46,1 Millionen Menschen einem Job nach oder waren selbstständig. Neue Jobs entstanden allerdings fast ausschließlich in einem Bereich.

Bei vielen galt Alkohol in Maßen lange als gesundheitsfördernd. Doch das stimmt wohl nicht. Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung hat ihre Position dazu jetzt verändert.

Was weiß der Arbeitgeber schon über den Bewerber, bevor er zum Vorstellungsgespräch eingeladen wird? Eine Suchmaschinenabfrage kann vieles preisgeben. Aber ist das auch erlaubt?

Die Distributionsstrategie eines Unternehmens bildet einen essenziellen Bestandteil seiner langfristigen Wettbewerbsfähigkeit und Rentabilität. In einer globalisierten und digitalisierten Wirtschaftsumgebung ist die strategische Planung und Implementierung von Distributionskanälen von entscheidender Bedeutung für den Erfolg. Ein Gastbeitrag der HSMA.

Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft, Arbeit auf Abruf: Alles das Gleiche? Nein, denn das eine gilt als Arbeitszeit und das andere nicht. Wann wird es bezahlt - und wann nicht?

Der Lachs hat den Alaska-Seelachs wieder als Lieblingsfisch der Deutschen abgelöst. Insgesamt kauften die Bundesbürger im vergangenen Jahr weniger Fisch, bezahlten dafür aber mehr.

Einmal abgemahnt, dann gekündigt? Kann es wirklich so schnell gehen? Was genau eine Abmahnung bedeutet und wie viele man als Arbeitnehmer kassieren kann.