Direktionsrecht: Was der Arbeitgeber vorschreiben darf

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Das sogenannte Direktions- oder Weisungsrecht räumt es dem Arbeitgeber ein, etwa Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung zu bestimmen. Das heißt aber nicht, dass der Arbeitgeber willkürlich Anweisungen geben darf. Seine Grenzen findet das Direktionsrecht im billigen Ermessen, erklärt Anke Marx, Juristin bei der Arbeitskammer des Saarlandes.

Was heißt das genau? Der Arbeitgeber müsse seine Interessen mit denen der Arbeitnehmer gerecht abwägen. So ist es in Paragraf 106 der Gewerbeordnung festgelegt. Dabei muss der Arbeitgeber zum Beispiel auf familiäre Belange wie Kinderbetreuung oder eine Behinderung Rücksicht nehmen.

Direktionsrecht hat Grenzen

Sind Arbeitsbedingungen wie Arbeitszeit und -ort oder die Aufgaben ohnehin durch den Arbeitsvertrag konkret und abschließend festgelegt, bleibt laut Marx kein Raum mehr für das Weisungsrecht.

Teilzeitkräfte etwa, in deren Arbeitsvertrag die Arbeitszeit auf bestimmte Wochentage oder Tageszeiten beschränkt ist, müssen nicht davon abweichen, wenn der Arbeitgeber das verlangt.

Auch Regelungen in einer Betriebsvereinbarung, in einem Tarifvertrag oder gesetzliche Vorschriften können nicht durch das Weisungsrecht ausgehebelt werden. Wer allerdings rechtmäßige Weisungen des Arbeitgebers nicht beachtet, muss mit einer Kündigung oder Abmahnung rechnen. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Wer einen Arbeitsvertrag unterschreibt, weiß in der Regel welche Tätigkeiten der Job beinhaltet. Kleine Abweichungen sind meist unproblematisch. Doch was, wenn die oder der Vorgesetzte plötzlich verlangt, eine völlig neue Aufgabe zu übernehmen, die offenbar nichts mit den ursprünglichen Tätigkeiten zu tun hat?

In Deutschland muss die Arbeitszeit erfasst werden – soweit die Theorie. Aber wie sieht die Praxis aus? Was ist wirklich Vorschrift? Und was ist mit Vertrauensarbeitszeit? Die Rechtslage im Überblick.

In der neusten Folge von „Das geht! – Ein DRV-Podcast“ erzählt der Chef von über 600 Beschäftigen wie er noch vor dem Einstieg bei Upstalsboom den künftigen Mitarbeitern ihre Talente und Fähigkeiten abseits der fachlichen Qualifikation entlockt. 

Mit einem neuen Gesetz will die Bundesregierung Betriebsrenten attraktiver machen. Das geht aus einem Entwurf hervor, den das Bundeskabinett am Mittwoch abgesegnet hat. Es soll für Unternehmen Anreize schaffen, mehr Beschäftigten eine betriebliche Altersversorgung anzubieten.

Mit einem Kraftakt könnte es einem Modell zufolge bis 2035 gelingen, rund 1,5 Millionen 55- bis 70-Jährige für den Arbeitsmarkt zu gewinnen. In Personalnot-Zeiten eine enorme Zahl.

Wenn Daten zu Einkommen und Krediten nahezu offen im Internet stehen, ist das eine Einladung für Kriminelle. Ein IT-Experte und der Chaos Computer Club haben womöglich Schlimmeres verhindert und Datenlecks bei Check24 und Verivox aufgedeckt. Check24 bezeichnet sich selbst auch als größtes deutsches Reiseportal, das auch Hotelzimmer vermittelt.

Bürobeschäftigte in deutschen Metropolen fahren einer Umfrage zufolge wieder öfter zur Arbeit ins Unternehmen. Angestellte in Berlin, Hamburg, München, Köln, Frankfurt, Düsseldorf und Stuttgart kamen zuletzt im Schnitt an 3,6 Tagen pro Woche ins Büro. Damit nähere sich die Büroanwesenheit dem Vor-Corona-Niveau an.

Die Digitalisierung und damit unter Umständen auch Beschleunigung im Prozess der Beantragung von Arbeitsmarktzulassungen für ausländische Beschäftigte schreitet weiter voran. Welche Neuerungen es gibt.

538 Euro - mehr dürfen Minijobberinnen und Minijobber im Monat nicht verdienen, sonst werden Sozialabgaben fällig. Es gibt aber Zahlungen, die für diese Verdienstgrenze unerheblich sind.

Im vergangenen Jahr 2023 mussten die Arbeitgeber 76,7 Milliarden Euro für die Entgeltfortzahlung ihrer erkrankten Beschäftigten aufbringen. Damit haben sich die Kosten binnen 14 Jahren verdoppelt. Das hat das Institut der deutschen Wirtschaft errechnet.