Ein belegtes Brötchen zum Frühstück, während man die E-Mails checkt. Eine Tasse Kaffee vor dem Meeting - und ein Stück Kuchen, um das Nachmittagstief vor dem Bildschirm zu überwinden. Viele Beschäftigte essen und trinken am Arbeitsplatz. Doch darf man das eigentlich?
Das kommt darauf an. «Es gibt kein generelles gesetzliches Verbot, am Arbeitsplatz Speisen und Getränke zu sich zu nehmen», so Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht. In bestimmten Bereichen könne der Arbeitgeber das Essen oder Trinken am Arbeitsplatz aber verbieten, «zum Beispiel wegen Hygienevorschriften oder Sicherheitsbestimmungen».
Untersagen könne der Arbeitgeber das Essen am Arbeitsplatz immer dann, wenn er ein «nachvollziehbares Interesse» daran hat, so Bredereck. Das sei zum Beispiel regelmäßig gegeben, wenn die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ständigen Kundenkontakt haben. Auch zur Art der Nahrungs- oder Getränkeaufnahme kann der Arbeitgeber dann Vorgaben machen, so Bredereck. «Er kann dem Mitarbeiter im Kundenverkehr beispielsweise verbieten, direkt aus der Flasche zu trinken.»
Die Möglichkeit, während der Arbeitszeit etwas zu trinken, müssen Arbeitgeber aber schon aus Gründen des Gesundheitsschutzes einräumen.