E-Dienstwagen zu Hause geladen? Kosten sind erstattungsfähig

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Ist der Dienstwagen ein Elektro- oder Hybridfahrzeug? Dann können Beschäftigte nicht nur von einer günstigeren Versteuerung des geldwerten Vorteils profitieren, sondern auch von einer steuerfreien Erstattung der Ladekosten - und zwar dann, wenn sie Ihr Fahrzeug zumindest gelegentlich zu Hause aufladen. Darauf weist der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) hin.

Um die Abrechnung zu erleichtern, können Arbeitgeber eine Ladekostenpauschale mit dem Gehalt auszahlen. Existiert beim Arbeitgeber keine Lademöglichkeit, dürfen diese monatlich einen Betrag von 70 Euro für reine E-Fahrzeuge steuerfrei erstatten. Bei Hybridelektrofahrzeugen sind es 35 Euro.

Gibt es beim Arbeitgeber eine Lademöglichkeit, reduzieren sich die Beträge auf 30 beziehungsweise 15 Euro. Die Pauschalen gelten nur für Pkw, nicht für E-Bikes oder Pedelecs. Sie gelten auch dann, wenn der Ladestrom zu Hause von der eigenen Photovoltaikanlage (PV-Anlage) kommt.

Berechnung der tatsächlichen Kosten ist aufwendig

«Sind die monatlichen Kosten für das Aufladen deutlich höher als diese Pauschalbeträge, ist es ratsam, die tatsächlichen Kosten für den verwendeten Ladestrom zu ermitteln und sich diese Beträge steuerfrei erstatten zu lassen», sagt Erich Nöll, Rechtsanwalt und Geschäftsführer des BVL. Das kann allerdings aufwendig sein.

Denn dafür müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mithilfe eines separaten Stromzählers nachweisen, wie viel Strom sie für das Laden des E-Autos benötigen. Kommt der Ladestrom vom Energieversorger, muss die Strommenge nur mit dem Einkaufspreis je Kilowattstunde (kWh) multipliziert werden.

Wer den Ladestrom von der eigenen PV-Anlage bezieht, muss den Preis, der für die Produktion einer kWh Strom anfällt, erst ermitteln. Sie errechnet sich aus den Gesamtkosten der Anlage (jährliche Abschreibung der Anlage und ggf. des Energiespeichers, Finanzierungskosten und laufende Kosten) geteilt durch die im Jahr produzierte Gesamtstrommenge, so der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine.

Ladevorgänge an öffentlichen Stationen auch erstattungsfähig

«Wenn das E-Auto sowohl mit Strom aus der PV-Anlage als auch mit Strom vom Energieversorger geladen wird, ist eine genaue Ermittlung der Stromkosten kaum möglich», sagt Erich Nöll.

Wer zu Hause gar keine Lademöglichkeit hat, und deshalb auf öffentliche Ladestationen zurückgreifen muss, dem kann der Arbeitgeber das dafür benötigte Entgelt ebenfalls erstatten.

Begleicht der Arbeitgeber die vom Arbeitnehmer getragenen Stromkosten für das Aufladen des Elektro-Dienstwagens nicht mit dem Gehalt, kann das Geld auch anderweitig berücksichtigt werden, so die VLH. Arbeitgeber und Arbeitnehmer können dann vereinbaren, dass die individuellen Ladekosten des Arbeitnehmers auf den geldwerten Vorteil für die Privatnutzung des Firmen-E-Autos angerechnet werden. Damit sinkt die Steuerlast für Arbeitnehmer. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Ist der Arbeitsplatz vom Wohnsitz weit entfernt, haben Arbeitnehmer manchmal eine zweite Wohnung in der Nähe vom Job. Welche Kosten für Heimfahrten sie bei der Steuererklärung geltend machen können.

Pizza und Pasta sind nicht nur in Italien in aller Munde: Auch in sechs anderen europäischen Ländern liegt die italienische Küche weit vorn. Am schlechtesten bewerten viele das Essen von der Insel. Das sehen auch die Briten so.

Eine aktuelle Umfrage zeigt: Die Ent­spannung nach dem Urlaub hält bei vielen Beschäftigten nicht lange an. Jeder dritte Befragte ist bereits in der ersten Arbeitswoche nach dem Urlaub wieder urlaubsreif.

Frauen waren stets unzufriedener mit dem eigenen Einkommen als Männer. Diese Lücke ist einer Studie zufolge zuletzt zumindest kleiner geworden. Abgefragt wurde auch die Zufriedenheit mit der eigenen Gesundheit.

Tatsächlich selbstständig oder doch abhängig beschäftigt? Eine Frage, vor der viele Freiberuflerinnen und Freiberufler stehen. Aber was ist eigentlich das Problem?

Wenn Mitarbeiter oder Führungskräfte in der Öffentlichkeit über ihren Arbeitgeber lästern oder gar Geheimnisse ausplaudern, kann sie das ihren Job kosten. Denn Verschwiegenheit ist nicht nur eine Stilfrage, sondern auch ein rechtlicher Anspruch. Ein Gastbeitrag von Albrecht von Bonin.

Taylor Swift hat ihre Fans in Deutschland begeistert. Frohlocken konnten aber auch die Gastgeber an den Auftrittsorten. Eine Mastercard-Auswertungen verdeutlicht den „Swift-Effekt”.

Eine Studie zeigt: Die Vorschläge der KI-Chatbots ChatGPT und Gemin sind meist gesünder als das, was Menschen im Durchschnitt täglich zu sich nehmen. Eine professionelle Ernährungsberatung können die KI-Chatbots jedoch nicht ersetzen.

Kinder und Jugendliche nehmen trotz eines Rückgangs ihres Zuckerkonsums im Vergleich zu früher immer noch zu viel Zucker zu sich. Das ist das Ergebnis einer Studie der Universität Bonn, die die Aufnahme von freiem Zucker im Alter von 3 bis 18 Jahren ausgewertet hat.

Das Smartphone nicht sofort griffbereit zu haben - für die meisten von uns fast unvorstellbar. Manche Arbeitgeber aber verbieten die private Handynutzung am Arbeitsplatz. Ist das erlaubt?