GEMA-Corona-Gutschriften können ab Mitte September beantragt werden

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Die GEMA hatte auf Nachfrage des DEHOGA bereits im März erklärt, dass für den Zeitraum behördlich veranlasster Schließungen keine GEMA-Lizenzgebühren berechnet werden. Bereits gezahlte Beträge werden anteilmäßig zurückerstattet. Ansonsten erhält der Musiknutzer eine Gutschrift, die mit noch nicht beglichenen Forderungen verrechnet wird.

Voraussetzung für eine Gutschrift bzw. Rückerstattung ist allerdings, dass der Musiknutzer seine individuellen Betriebsschließungszeiten der GEMA über das GEMA-Onlineportal (www.gema.de/portal ) ab Mitte September mitteilt. Hierzu muss er sich unter seinem Profil einloggen (falls noch nicht vorhanden, muss ein Profil angelegt werden). Dort findet er dann auf seinem Dashboard (Armaturenbrett) die Kachel „Schließung von Betrieben“, unter der er seine Kundennummer sowie einen speziellen Code eingeben muss, um danach seine individuellen Schließzeiten (frühestens ab dem 16.3.2020) und eine Bankverbindung für ggf. nötige Rückzahlungen eintragen zu können.

Der spezielle Code wird den Musiknutzern von der GEMA Mitte September per Post zugesandt. Sollte ein Kunde das GEMA-Schreiben mit dem Code nicht erhalten haben, kann er den Code im Portal anfordern und damit den postalischen Versand desselben auslösen.

Die Gutschriftenaktion ist so einfach und effizient wie möglich aufgebaut. Die GEMA verzichtet bewusst auf komplizierte Nachweispflichten. Falls ein Betrieb noch aufgrund behördlicher Anordnung geschlossen hat (derzeit z.B. Club/Discotheken), kann der aktuelle Zeitraum angegeben und der Folgezeitraum später nachgereicht werden.

Einige Musiknutzer haben sich in den letzten Tagen darüber beschwert, dass sie eine Rechnung von der GEMA erhalten haben. Das ist leider unvermeidlich und technisch erforderlich, da diese Rechnungen i.d.R. auch für einen Zeitraum gelten, in dem der Betrieb bereits wieder geöffnet hat. In diesen Fällen sollten die Musiknutzer, um Mahnungen zu vermeiden, die GEMA-Rechnungen bezahlen und dann ab Mitte September umgehend ihre Schließungszeiten angeben, um dann entsprechende Gutschriften oder Rücküberweisungen zu erhalten.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Auch im Frühjahr ist die Zahl der Erwerbstätigen in Deutschland weiter gestiegen. Im zweiten Quartal dieses Jahres gingen 46,1 Millionen Menschen einem Job nach oder waren selbstständig. Neue Jobs entstanden allerdings fast ausschließlich in einem Bereich.

Bei vielen galt Alkohol in Maßen lange als gesundheitsfördernd. Doch das stimmt wohl nicht. Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung hat ihre Position dazu jetzt verändert.

Was weiß der Arbeitgeber schon über den Bewerber, bevor er zum Vorstellungsgespräch eingeladen wird? Eine Suchmaschinenabfrage kann vieles preisgeben. Aber ist das auch erlaubt?

Die Distributionsstrategie eines Unternehmens bildet einen essenziellen Bestandteil seiner langfristigen Wettbewerbsfähigkeit und Rentabilität. In einer globalisierten und digitalisierten Wirtschaftsumgebung ist die strategische Planung und Implementierung von Distributionskanälen von entscheidender Bedeutung für den Erfolg. Ein Gastbeitrag der HSMA.

Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft, Arbeit auf Abruf: Alles das Gleiche? Nein, denn das eine gilt als Arbeitszeit und das andere nicht. Wann wird es bezahlt - und wann nicht?

Der Lachs hat den Alaska-Seelachs wieder als Lieblingsfisch der Deutschen abgelöst. Insgesamt kauften die Bundesbürger im vergangenen Jahr weniger Fisch, bezahlten dafür aber mehr.

Einmal abgemahnt, dann gekündigt? Kann es wirklich so schnell gehen? Was genau eine Abmahnung bedeutet und wie viele man als Arbeitnehmer kassieren kann.

Viele Ausbildungsplätze können nicht besetzt werden, zeigen aktuelle Daten. Oft passen Erwartungen und Angebot nicht zusammen. Was heißt das für Jugendliche auf Stellensuche? Ein Experte erklärt es.

Nach drei Jahren mit massivem Reallohnrückgang holen die Tarifbeschäftigten in Deutschland mächtig auf. Ihre Gehälter wachsen so schnell wie seit langem nicht. Das wird aber nicht so bleiben.

Die Betriebsferien ermöglichen es Arbeitgebern, einen Zeitraum festzulegen, in dem alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Urlaub nehmen müssen. Aber: Einfach so und spontan geht das nicht.