Gilt die gesetzliche Unfallversicherung in Pause oder Home-Office?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Die gesetzliche Unfallversicherung umfasst grundsätzlich Arbeitsunfälle sowie Unfälle, die sich auf dem Weg von und zur Arbeitsstelle ereignen. Geht es aber um Pausen im Job, gibt es einige Ausnahmen, erklärt die Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG) auf ihrem Portal «Certo».

Wer etwa zum Rauchen oder um frische Luft zu schnappen nach draußen geht, kann sich nicht auf die gesetzliche Unfallversicherung berufen. Unfälle auf dem Weg vor die Tür oder während einer solchen Pause sind laut Certo nicht gedeckt.

Wer dagegen zur Toilette muss, ist auf seinem Weg bis zur WC-Tür versichert. Unfälle, die hinter der Türe passieren, fallen aber wiederum nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.

Außerdem gilt: Nur der Weg zum Mittagessen, nicht aber das Mittagessen selbst sind durch die Versicherung abgedeckt. Es sei denn, es handelt sich explizit um ein Geschäfts- oder Betriebsessen.

An sich gilt das genauso für den Weg zum Supermarkt, wenn man dort für die anschließende Mittagspause einkauft. Wer aber noch schnell ein Hemd aus der Reinigung oder etwas für das Abendbrot mit der Familie holt, handelt im Privatinteresse. Die gesetzliche Unfallversicherung greift dann nicht.

Auch im Homeoffice gelten Unfälle, die in engem Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen, als Arbeitsunfälle - wie zum Beispiel der Gang zum Drucker. Wer aber auf dem Weg zur Küche oder zur Toilette stürzt, steht nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.

Heil will Weg zu regelmäßigem Homeoffice ebnen

Arbeitnehmer sollen nach einem neuen Gesetzentwurf von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) leichter regelmäßig von einem Ort ihrer Wahl aus arbeiten können. Sie sollen das Recht bekommen, einen Wunsch nach regelmäßigem mobilen Arbeiten mit ihrem Arbeitgeber zu erörtern. Der Entwurf für das «Mobile Arbeit Gesetz» ging am Montag in die Abstimmung innerhalb der Regierung, wie die Deutsche Presse-Agentur aus Koalitionskreisen erfuhr. Arbeitgeber sollen konkret auf die gewünschte Ausgestaltung der mobilen Arbeit eingehen müssen. Lehnen sie den Antrag ab, sollen sie dies spätestens nach zwei Monaten begründet schriftlich mitteilen müssen.

Mit der Ressortabstimmung eröffnete Heil das Gesetzesverfahren mit dem Ziel eines Beschlusses im Bundeskabinett sowie Beratungen von Bundestag und Bundesrat. Bereits Anfang Oktober hatte Heil einen Entwurf präsentiert, aber das Bundeskanzleramt hatte diesen nicht für die Ressortabstimmung freigegeben. Ursprünglich wollte Heil, dass Beschäftigte 24 Tage im Jahr mobil oder im Homeoffice arbeiten dürfen, wenn keine betrieblichen Gründe dagegen sprechen.

Dies ist nach dem der dpa vorliegenden Entwurf nicht mehr geplant. Arbeitnehmer, die regelmäßig mobil arbeiten möchten, sollen dem Arbeitgeber aber Beginn, Dauer, Umfang und Verteilung der mobilen Arbeit spätestens drei Monate vorher mitteilen müssen. Die Arbeit soll demnach an Orten der Wahl oder an mit dem Arbeitgeber vereinbarten Orten erledigt werden können. Kommt der Arbeitgeber seiner Erklärungs- oder Erörterungspflicht nicht nach, soll die mobile Arbeit längstens für sechs Monate als festgelegt gelten. Auch das «Handelsblatt» berichtete über die gestartete Ressortabstimmung.

«Bundesregierung und Länder rufen derzeit dazu auf, dass Beschäftigte jetzt Homeoffice machen sollen, wo immer es geht», sagte Heil der dpa. «Es ist jetzt an der Zeit, dafür einen vernünftigen und modernen Ordnungsrahmen zu schaffen.» Bereits im Koalitionsvertrag hatten Union und SPD die Förderung mobiler Arbeit versprochen. Die Koalition hatte einen Rechtsrahmen angekündigt, wozu ein Auskunftsanspruch der Arbeitnehmer über die Entscheidungsgründe einer Ablehnung gehören soll.

Es gebe auch Lücken etwa im Versicherungsschutz, sagte Heil. «Wenn Sie heute zur Arbeit fahren, ihr Kind dabei in die Kita bringen und von der Kita zum Arbeitsplatz weiterfahren, sind Sie unfallversichert, weil das ein Arbeitsweg ist», erläuterte er. Wer das Kind zur Kita bringe und dann ins Homeoffice fahre, habe offiziell keinen Arbeitsweg. Heil: «Das ist nicht in Ordnung.»

In dem Gesetzentwurf heißt es: «Künftig genießen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, soweit sie von zu Hause aus oder an einem anderen Ort außerhalb der Unternehmensstätte arbeiten, im gleichen Umfang Versicherungsschutz wie bei einer Tätigkeit in der Unternehmensstätte.» Auch das Zurücklegen des Weges nach und von Kinderbetreuungseinrichtungen soll bei einer Tätigkeit im gemeinsamen Haushalt erfasst werden.

Zudem soll es Arbeitsschutz laut dem Entwurf auch im Homeoffice geben. Die Tarifvertrags- und Betriebsparteien sollen ferner weiter eigene Regelungen zu mobiler Arbeit treffen können. Und für Beschäftigte mit regelmäßiger mobiler Arbeit soll die gesamte Arbeitszeit täglich voll erfasst werden müssen. Heil sagte, Homeoffice solle nicht zur Entgrenzung von Arbeit ins Private führen. «Auch im Homeoffice muss mal Feierabend sein und ein Mindestmaß an Arbeitsschutz gelten.»

Heil rief die Union zur Einwilligung auf, auch wenn es keine Mehrheit für einen Rechtsanspruch auf Homeoffice in der Koalition gebe: «Lasst uns da nicht festhaken, sondern lasst jetzt uns die Sachen machen, die mehrheitsfähig und jetzt auch notwendig sind.»

Positiv äußerte Heil sich zu einer möglichen Steuerpauschale fürs Homeoffice. «Wir müssen über die steuerliche Absetzbarkeit reden», sagte er. «Im Moment ist es so, dass sich die steuerlichen Absatzmöglichkeiten fürs Homeoffice auf ein festes Arbeitszimmer beziehen. Aber wer hat das schon? Das sind die wenigsten.» Heil sagte: «Eine Pauschale ist ein unkomplizierter und guter möglicher Weg.»

Heil wies auf Grenzen mobilen Arbeitens hin. «Wenn Sie im Stahlwerk arbeiten oder Brot und Brötchen backen, geht das natürlich nicht von zuhause aus.» In anderen Berufen könnten Menschen aber auch nach der Pandemie auch einmal ein paar Tage im Homeoffice arbeiten. «Das spart Stress im Stau und ermöglicht mehr Zeit mit der Familie.» Viele Beschäftigte wollten aber auch mit ihren Kolleginnen und Kollegen physisch zusammenarbeiten. «Menschen sollen nicht ungewollt ins Homeoffice geschickt werden.» Heil: «Nur wo es betrieblich möglich ist und wo es gewollt ist, soll diese Möglichkeit geschaffen werden.» (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Kinder und Jugendliche nehmen trotz eines Rückgangs ihres Zuckerkonsums im Vergleich zu früher immer noch zu viel Zucker zu sich. Das ist das Ergebnis einer Studie der Universität Bonn, die die Aufnahme von freiem Zucker im Alter von 3 bis 18 Jahren ausgewertet hat.

Das Smartphone nicht sofort griffbereit zu haben - für die meisten von uns fast unvorstellbar. Manche Arbeitgeber aber verbieten die private Handynutzung am Arbeitsplatz. Ist das erlaubt?

Ferienwohnungen bieten einigen Komfort. Doch wenn etwas zu Bruch geht, kann das die Freude schnell trüben. Welche Versicherungen wichtig sind – und worauf Urlauber besonders achten sollten.

Auch im Frühjahr ist die Zahl der Erwerbstätigen in Deutschland weiter gestiegen. Im zweiten Quartal dieses Jahres gingen 46,1 Millionen Menschen einem Job nach oder waren selbstständig. Neue Jobs entstanden allerdings fast ausschließlich in einem Bereich.

Bei vielen galt Alkohol in Maßen lange als gesundheitsfördernd. Doch das stimmt wohl nicht. Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung hat ihre Position dazu jetzt verändert.

Was weiß der Arbeitgeber schon über den Bewerber, bevor er zum Vorstellungsgespräch eingeladen wird? Eine Suchmaschinenabfrage kann vieles preisgeben. Aber ist das auch erlaubt?

Die Distributionsstrategie eines Unternehmens bildet einen essenziellen Bestandteil seiner langfristigen Wettbewerbsfähigkeit und Rentabilität. In einer globalisierten und digitalisierten Wirtschaftsumgebung ist die strategische Planung und Implementierung von Distributionskanälen von entscheidender Bedeutung für den Erfolg. Ein Gastbeitrag der HSMA.

Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft, Arbeit auf Abruf: Alles das Gleiche? Nein, denn das eine gilt als Arbeitszeit und das andere nicht. Wann wird es bezahlt - und wann nicht?

Der Lachs hat den Alaska-Seelachs wieder als Lieblingsfisch der Deutschen abgelöst. Insgesamt kauften die Bundesbürger im vergangenen Jahr weniger Fisch, bezahlten dafür aber mehr.

Einmal abgemahnt, dann gekündigt? Kann es wirklich so schnell gehen? Was genau eine Abmahnung bedeutet und wie viele man als Arbeitnehmer kassieren kann.