Womöglich mehrere Jahre in Elternzeit gewesen und dann wieder zurück in den Job - wie geht es weiter? Kann man danach genau dort wieder einsteigen, wo man aufgehört hat?
«Die Elternzeit ändert nichts an dem Arbeitsvertragsinhalt», stellt Peter Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Berlin, klar. Das heißt aber nicht, dass man nach dem Ende der Elternzeit automatisch wieder die exakt gleichen Aufgaben übernehmen kann wie vor der Elternzeit.
«Der Arbeitgeber muss vertragsgerecht beschäftigen», sagt der Arbeitsrechtsexperte. Die Tätigkeit müsse immer im Bereich der Fähigkeiten und Kenntnisse des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin liegen. Wer beispielsweise als Referentin einer Krankenkasse tätig ist und vor Beginn der Elternzeit für die Abrechnung ambulanter Versorgungen zuständig war, muss nach der Rückkehr dann womöglich Abrechnungen der stationären Versorgungen übernehmen.