Hitze im Homeoffice: Muss der Arbeitgeber etwas tun?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Glücklich kann sich schätzen, wer zum Arbeiten im kühlen Keller sitzt. In anderen heimischen Arbeitszimmern - etwa unter dem Dach - wird es aber bei sommerlichen Temperaturen gehörig warm. Aber wer ist für das Raumklima zu Hause verantwortlich? Müssen Arbeitgeber auch dort für Abkühlung sorgen?

Das ist nur dann der Fall, wenn es um Telearbeit geht, heißt es im Magazin «Topeins» der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Darunter versteht man einen vom Unternehmen fest eingerichteten Bildschirmarbeitsplatz. Dafür gelten die gleichen Vorgaben wie im Unternehmen. Arbeitgeber müssen dort als Maßnahme gegen die Hitze dann zum Beispiel geeigneten Sonnenschutz installieren. 

Mobiles Arbeiten: Raumklima ist nicht Sache des Arbeitgebers 

In vielen Fällen aber arbeiten Beschäftigte freiwillig mobil oder im selbst eingerichteten Homeoffice. Dann seien sie auch selbst für die Temperatur im Raum zuständig, heißt es in dem Beitrag. Am besten hält man die Hitze aus dem Homeoffice, indem man Vorhänge oder Jalousien anbringt, das Zimmer nachts bei offenem Fenster auskühlen lässt, nicht genutzte technische Geräte ausschaltet oder etwa einen Ventilator aufstellt. 

Übrigens gilt für den umgekehrten Fall: Ein generelles Recht darauf, im Homeoffice zu arbeiten, weil es dort womöglich kühler als im Büro ist, gibt es nicht. Eine solche Absprache können Arbeitgeber und Arbeitnehmer aber individuell treffen. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Too Good To Go hat sein Bundesländer-Ranking veröffentlicht und Deutschlands Spitzenreiter der Lebensmittelrettung gekürt. Die ersten drei Plätze gingen wir schon im Vorjahr an Hamburg, Berlin und Bremen.

Sind haben sich krankgemeldet - und plötzlich steht jemand von der Firma vor der Tür? Was absurd klingt, soll in einigen Unternehmen gängig sein. Ob das zulässig ist, steht auf einem anderen Blatt.

Wer backt in Deutschland eigentlich warum und wie viel, zu welchem Anlass und vor allem, wie? Die aktuelle Dr. Oetker Backstudie 2024 liefert Einblicke in die heimischen Rührschüsseln und Backöfen.

E-Mails statt Briefe, Cloud-Ablagen statt Aktenschränke – immer mehr Unternehmen in Deutschland verzichten auf Papier. 15 Prozent der Unternehmen arbeiten inzwischen komplett papierlos. Das sind fast doppelt so viele wie noch vor zwei Jahren.

Die Erwartungen an die Wiesn und das Geschäft für Gastronomen und Händler in ganz München - nicht nur in den Zelten - sind hoch. Eine Analyse zeigt: Cafés und Restaurants verbuchten deutlich weniger Einnahmen als im letzten Jahr.

Zahlreiche Umfragen besagen, dass junge Leute von heute keine Lust auf Führungspositionen haben. Doch die Gelegenheiten, Chef zu werden, sind vielfältig. Die Risiken, die Chance zu vermasseln, sind es allerdings auch. Ein Gastbeitrag von Albrecht von Bonin.

Zum fünften Mal vergibt die Bundesregierung den CSR-Preis und zeichnet Unternehmen aus, die sich durch sozial und ökologisch verantwortungsvolles Wirtschaften hervorheben. Bis zum 30. September können Sie sich mit Ihrem Unternehmen jetzt noch darum bewerben.

Wer einen Arbeitsvertrag unterschreibt, weiß in der Regel welche Tätigkeiten der Job beinhaltet. Kleine Abweichungen sind meist unproblematisch. Doch was, wenn die oder der Vorgesetzte plötzlich verlangt, eine völlig neue Aufgabe zu übernehmen, die offenbar nichts mit den ursprünglichen Tätigkeiten zu tun hat?

In Deutschland muss die Arbeitszeit erfasst werden – soweit die Theorie. Aber wie sieht die Praxis aus? Was ist wirklich Vorschrift? Und was ist mit Vertrauensarbeitszeit? Die Rechtslage im Überblick.

In der neusten Folge von „Das geht! – Ein DRV-Podcast“ erzählt der Chef von über 600 Beschäftigen wie er noch vor dem Einstieg bei Upstalsboom den künftigen Mitarbeitern ihre Talente und Fähigkeiten abseits der fachlichen Qualifikation entlockt.