Hitzefrei für Arbeitnehmer gibt es nicht

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Die Oberschenkel kleben am Stuhl fest, die Hand flutscht schwitzend von der Maus: Muss der Arbeitgeber seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach Hause schicken, wenn es am Arbeitsplatz sehr heiß ist?

In der Regel erst einmal nicht, erklärt der DGB Rechtsschutz. Grundsätzlich gibt es demnach kein «Hitzefrei».

Arbeitgeber haben nach Paragraf 618 im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) zwar gewisse Schutzpflichten gegenüber ihren Mitarbeitern. Die Hürden seien aber hoch, heißt es beim DGB Rechtsschutz: Allein die Tatsache, dass jemand Hitze als unangenehm empfindet, ist noch kein Verstoß des Arbeitgebers gegen diese Schutzpflichten.

Maximal 26 Grad - mit Ausnahmen

Etwas konkreter regelt die Arbeitsstättenverordnung, wie heiß es am Arbeitsplatz sein darf. Demnach muss die Temperatur «gesundheitlich zuträglich» sein. Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) sehen eine Raumhöchsttemperatur von 26 Grad vor.

Liegt die Außentemperatur aber darüber, darf ausnahmsweise auch die Lufttemperatur im Innenraum höher sein. In der Regel muss der Arbeitgeber erst bei über 30 Grad Celsius Lufttemperatur im Raum tätig werden und zusätzliche Maßnahmen ergreifen.

Gegenmaßnahmen von Jalousien bis zu kalten Getränken

Dazu zählen etwa Jalousien, eine ausreichende Lüftung in den Morgenstunden, Ventilatoren oder mobile Klimaanlagen. Nicht zuletzt können Arbeitszeiten angepasst werden. Hier muss jedoch gegebenenfalls der Betriebsrat zustimmen. Sollte all das nicht möglich sein, kann der Arbeitgeber verpflichtet sein, Getränke bereitzustellen oder Kleidungsvorschriften zu lockern.

Erst bei 35 Grad Raumtemperatur geht man davon aus, dass die Arbeit nicht mehr möglich ist. Dann können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aber immer noch nicht einfach nach Hause gehen. Sie müssen dann etwa gegebenenfalls auf andere Räumlichkeiten ausweichen. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Auch im Frühjahr ist die Zahl der Erwerbstätigen in Deutschland weiter gestiegen. Im zweiten Quartal dieses Jahres gingen 46,1 Millionen Menschen einem Job nach oder waren selbstständig. Neue Jobs entstanden allerdings fast ausschließlich in einem Bereich.

Bei vielen galt Alkohol in Maßen lange als gesundheitsfördernd. Doch das stimmt wohl nicht. Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung hat ihre Position dazu jetzt verändert.

Was weiß der Arbeitgeber schon über den Bewerber, bevor er zum Vorstellungsgespräch eingeladen wird? Eine Suchmaschinenabfrage kann vieles preisgeben. Aber ist das auch erlaubt?

Die Distributionsstrategie eines Unternehmens bildet einen essenziellen Bestandteil seiner langfristigen Wettbewerbsfähigkeit und Rentabilität. In einer globalisierten und digitalisierten Wirtschaftsumgebung ist die strategische Planung und Implementierung von Distributionskanälen von entscheidender Bedeutung für den Erfolg. Ein Gastbeitrag der HSMA.

Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft, Arbeit auf Abruf: Alles das Gleiche? Nein, denn das eine gilt als Arbeitszeit und das andere nicht. Wann wird es bezahlt - und wann nicht?

Der Lachs hat den Alaska-Seelachs wieder als Lieblingsfisch der Deutschen abgelöst. Insgesamt kauften die Bundesbürger im vergangenen Jahr weniger Fisch, bezahlten dafür aber mehr.

Einmal abgemahnt, dann gekündigt? Kann es wirklich so schnell gehen? Was genau eine Abmahnung bedeutet und wie viele man als Arbeitnehmer kassieren kann.

Viele Ausbildungsplätze können nicht besetzt werden, zeigen aktuelle Daten. Oft passen Erwartungen und Angebot nicht zusammen. Was heißt das für Jugendliche auf Stellensuche? Ein Experte erklärt es.

Nach drei Jahren mit massivem Reallohnrückgang holen die Tarifbeschäftigten in Deutschland mächtig auf. Ihre Gehälter wachsen so schnell wie seit langem nicht. Das wird aber nicht so bleiben.

Die Betriebsferien ermöglichen es Arbeitgebern, einen Zeitraum festzulegen, in dem alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Urlaub nehmen müssen. Aber: Einfach so und spontan geht das nicht.