Können Mitarbeiter Resturlaub mit ins neue Jahr nehmen?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Das Jahr neigt sich dem Ende zu. Wer noch offene Urlaubstage hat, muss die schnell verplanen, sonst verfällt der Anspruch. Oder kann man Urlaubstage auch mit ins neue Jahr nehmen? 

Grundsätzlich gilt: Im Bundesurlaubsgesetz ist geregelt, dass der Urlaub im laufenden Kalenderjahr genommen werden muss. Verbleibt zum Jahresende noch Resturlaub, verfällt dieser am 31. Dezember, erklärt Volker Görzel, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mitglied im Verband deutscher Arbeitsrechtsanwälte. 

Wann Resturlaub bestehen bleibt

In bestimmten Fällen können offene Urlaubstage aber ins neue Jahr übertragen werden. Das geht, wenn dringende persönliche (zum Beispiel Krankheit, Pflege eines erkrankten Angehörigen) oder betriebliche Gründe (etwa ein saisonbedingter Großauftrag) vorliegen. In diesen Fällen verlängert sich die Frist, in der offene Urlaubstage genommen werden müssen, bis zum 31. März des nächsten Jahres. 

Wichtig: Arbeitgeber sind grundsätzlich dazu verpflichtet, ihre Mitarbeiter schriftlich über drohenden Urlaubsverfall zu informieren, so Görzel. Versäumt der Arbeitgeber das, verfällt nicht genommener Urlaub nicht und der Anspruch bleibt bestehen. Reagieren Beschäftigte aber auf Hinweise nicht, sind offene Urlaubstage zum Jahresende im schlechtesten Fall weg. 

Sonderfälle: Krankheit, Mutterschutz und Elternzeit

Das Gesetz regelt darüber hinaus verschiedene Sonderfälle, in denen Resturlaub nicht automatisch verfällt. Dazu gehören zum Beispiel Langzeiterkrankungen. Wer deshalb keinen Urlaub nehmen kann, behält seinen Anspruch - «allerdings nicht unbegrenzt», so der Fachanwalt. Sind Beschäftigte über mehrere Jahre hinweg dauerhaft erkrankt, verfalle der gesetzliche Urlaubsanspruch spätestens 15 Monate nach Ablauf des entsprechenden Urlaubsjahrs.

Auch Beschäftigte im Mutterschutz oder in Elternzeit behalten ihren Urlaubsanspruch laut Görzel. Der Urlaub könne dann nach der Rückkehr genommen werden.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollten grundsätzlich auch immer geltende Tarifverträge prüfen. Die regeln die Übertragung oder den Verfall von Resturlaub dem Fachanwalt zufolge oft anders. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Dass der Fachkräftemangel in Deutschland ein wachsendes Problem darstellt, hat sich herumgesprochen. Doch wie wirken sich Engpässe in der Belegschaft auf die verbliebenen Beschäftigten aus?

Viele Beschäftigte können sich im November über eine Weihnachtsgeld-Zahlung ihres Arbeitgebers freuen. Doch von den teilweise üppigen Zusagen landet am Ende nur wenig im Geldbeutel. Wie viel genau?

Kann eine Arbeitszeiterhöhung ohne Lohnausgleich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart werden? Das ist unter bestimmten Voraussetzungen zulässig, zeigt ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Mainz.

Bürger und Unternehmen sparen angesichts der anhaltenden wirtschaftlichen Malaise offenkundig an Reisen und Restaurants: Die Umsätze im bayerischen Gastgewerbe sind im September im Vergleich zum Vorjahresmonat mit einem inflationsbereinigten Minus von 7,1 Prozent eingebrochen.

Die Zahl der Firmeninsolvenzen in Deutschland ist im vergangenen Monat deutlich angestiegen - der höchste Wert in einem Oktober seit 20 Jahren. Das hat laut Wirtschaftsforschern mehrere Gründe.

Wiederholt lange krank gewesen, dann folgt die Kündigung: Ist das erlaubt? Eine Arbeitsrechtsexpertin klärt auf, welche Möglichkeiten Arbeitgeber haben - und was das für Beschäftigte bedeutet.

Die Anforderungen an Führungskräfte steigen. Der wachsende Leistungsdruck verändert die Unternehmenskultur. Der Umgangston ist schärfer geworden. Ängste und Orientierungsverlust sind nicht selten die Folge. Aber niemand spricht offen darüber. Sind Manager überfordert? Und wenn ja - was läuft hier schief? Ein Gastbeitrag von Albrecht von Bonin.

85,8 Prozent der Tarifbeschäftigten in Deutschland erhalten im Jahr 2024 Weihnachtsgeld. Durchschnittlich gibt es 2.987 Euro brutto. Sowohl der Anteil der Tarifbeschäftigten als auch die Höhe des Weihnachtsgelds sind jedoch stark branchenabhängig.

Der Martinstag am 11. November ist neben der Advents- und Weihnachtszeit traditionell ein Anlass in Deutschland, Gänsebraten zu essen. Doch das besondere Geflügel scheint immer seltener auf dem Speiseplan zu stehen.

Die Coworking-Branche steht vor einer Konsolidierung, die Branche blickt zurück auf ein gemischtes Jahr. Es zeigt sich eine gemischte Entwicklung: Während in Ballungsräumen und Metropolen die Menge der Coworking Spaces sinkt, nehmen die Angebote im ländlichen und suburbanen Raum weiter zu.