Kollegen auf Toilette eingesperrt - Fristlose Kündigung

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Sperrt ein Arbeitnehmer seinen Kollegen absichtlich für längere Zeit in der Toilette ein, kann ihm fristlos gekündigt werden. Das hat das Arbeitsgericht Siegburg laut Mitteilung vom Mittwoch entschieden und die Kündigungsschutzklage eines Lageristen abgewiesen.

Der Mann hatte den Angaben zufolge zuvor öfter Streit mit seinem Kollegen. Als dieser auf der Toilette war, habe der Kläger ein Papierblatt unter der Tür hindurch geschoben, mit einem Gegenstand den innen steckenden Schlüssel aus dem Schloss auf das Blatt gestoßen und ihn so herausgezogen. Der Kläger habe seinen Kollegen nicht heraus gelassen, bis dieser schließlich die Tür eintrat. (AZ: 5 Ca 1397/20)

Der Arbeitgeber habe dem Mann daraufhin zurecht fristlos gekündigt, urteilten die Richter. Indem der Kläger seinem Kollegen «durch einen alten Trick» den Schlüssel wegnahm, habe er ihn zumindest zeitweise seiner Freiheit beraubt. Dies stelle eine ganz erhebliche Pflichtverletzung dar.

Zudem sei durch das Verhalten des Klägers die Toilettentür, also das Eigentum der Beklagten, beschädigt worden. Eine vorherige Abmahnung sei in diesem Fall nicht erforderlich gewesen. Auch eine Weiterbeschäftigung des Klägers bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist sei dem Arbeitgeber nicht zuzumuten. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Kinder und Jugendliche nehmen trotz eines Rückgangs ihres Zuckerkonsums im Vergleich zu früher immer noch zu viel Zucker zu sich. Das ist das Ergebnis einer Studie der Universität Bonn, die die Aufnahme von freiem Zucker im Alter von 3 bis 18 Jahren ausgewertet hat.

Das Smartphone nicht sofort griffbereit zu haben - für die meisten von uns fast unvorstellbar. Manche Arbeitgeber aber verbieten die private Handynutzung am Arbeitsplatz. Ist das erlaubt?

Ferienwohnungen bieten einigen Komfort. Doch wenn etwas zu Bruch geht, kann das die Freude schnell trüben. Welche Versicherungen wichtig sind – und worauf Urlauber besonders achten sollten.

Auch im Frühjahr ist die Zahl der Erwerbstätigen in Deutschland weiter gestiegen. Im zweiten Quartal dieses Jahres gingen 46,1 Millionen Menschen einem Job nach oder waren selbstständig. Neue Jobs entstanden allerdings fast ausschließlich in einem Bereich.

Bei vielen galt Alkohol in Maßen lange als gesundheitsfördernd. Doch das stimmt wohl nicht. Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung hat ihre Position dazu jetzt verändert.

Was weiß der Arbeitgeber schon über den Bewerber, bevor er zum Vorstellungsgespräch eingeladen wird? Eine Suchmaschinenabfrage kann vieles preisgeben. Aber ist das auch erlaubt?

Die Distributionsstrategie eines Unternehmens bildet einen essenziellen Bestandteil seiner langfristigen Wettbewerbsfähigkeit und Rentabilität. In einer globalisierten und digitalisierten Wirtschaftsumgebung ist die strategische Planung und Implementierung von Distributionskanälen von entscheidender Bedeutung für den Erfolg. Ein Gastbeitrag der HSMA.

Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft, Arbeit auf Abruf: Alles das Gleiche? Nein, denn das eine gilt als Arbeitszeit und das andere nicht. Wann wird es bezahlt - und wann nicht?

Der Lachs hat den Alaska-Seelachs wieder als Lieblingsfisch der Deutschen abgelöst. Insgesamt kauften die Bundesbürger im vergangenen Jahr weniger Fisch, bezahlten dafür aber mehr.

Einmal abgemahnt, dann gekündigt? Kann es wirklich so schnell gehen? Was genau eine Abmahnung bedeutet und wie viele man als Arbeitnehmer kassieren kann.