Ob Hauterkrankungen oder Lärmschwerhörigkeit: Bei einer Reihe von Erkrankungen kann es sich um sogenannte Berufskrankheiten handeln. Aber was ist das eigentlich genau?
Von Berufskrankheit spricht man dann, wenn Beschäftigte im Zusammenhang mit Belastungen am Arbeitsplatz erkranken. Das erklärt Anja Nehrkorn, Referentin im Bereich Rehabilitation der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe(BGN).
Anerkennung: Vorgegebene Kriterien müssen erfüllt sein
Grundsätzlich müssen für eine Anerkennung aber bestimmte rechtlich vorgegebene Kriterien erfüllt sein, so die Expertin im Magazin «Aspekte» der BGN (Ausgabe 04/2021). Die Liste der Berufskrankheiten wird in der Berufskrankheitenverordnung aufgeführt.
Oft ist es ein langer und aufwendiger Prozess, bis abgeklärt ist, ob alle Voraussetzungen zur Anerkennung einer Erkrankung als Berufskrankheit erfüllt sind. Das Verfahren beginnt laut BGN, wenn der Verdacht bei der Berufsgenossenschaft gemeldet wird vom Arzt, dem Arbeitgeber, der Krankenkasse oder auch der betroffenen Person selbst.