Mindestlohn und Minijob-Grenze steigen

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Zum 1. Januar steigt bekanntermaßen der gesetzliche Mindestlohn auf 12,41 Euro brutto pro Stunde. Dieser Betrag gilt dann für das Jahr 2024, ab 2025 wird er bei 12,82 Euro liegen. Mit dem Mindestlohn steigt auch die Verdienstgrenze, bis zu der man einen Minijob (geringfügig entlohnte Beschäftigung) ausüben kann. Für diese automatische Dynamisierung hatte der DEHOGA lange – und letztlich erfolgreich - gekämpft, damit nicht jede Mindestlohnerhöhung zur Folge hat, dass die Arbeitszeit der Minijobber immer weiter und weiter sinkt. Die Minijob-Grenze erhöht sich demgemäß ab 1. Januar von 520 auf 538 Euro monatlich. Das bedeutet, Minijobber können weiterhin bis zu 43 Stunden im Monat arbeiten. Die Jahresverdienstgrenze erhöht sich entsprechend auf 6.456 Euro. 

Solange im Jahr 2024 der Gesamtverdienst nicht über der Jahresverdienstgrenze liegt, können Minijobber in einzelnen Monaten wegen eines schwankenden Lohns auch mehr als 538 Euro verdienen. Im Durchschnitt darf der monatliche Verdienst aber nicht höher als 538 Euro sein. In bis zu zwei Kalendermonaten darf die Minijob-Grenze überschritten werden, selbst wenn es dadurch zu einer Überschreitung der Jahresverdienstgrenze kommt. Allerdings nur dann, wenn es sich um ein unvorhersehbares Überschreiten handelt, z.B. wegen einer Krankheitsvertretung. In solchen Monaten darf der Verdienst dann aber nicht das Doppelte der monatlichen Verdienstgrenze – also 1.076 Euro – übersteigen. 

Wo die Minijobs enden, beginnen die Midijobs. Ab 1. Januar 2024 ist das also ab 538,01 Euro der Fall. Die obere Midijob-Grenze verändert sich nicht und liegt weiterhin bei maximal 2.000 Euro. In diesem Übergangsbereich sind die Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitnehmer reduziert.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Auch im September haben in Deutschland deutlich mehr Unternehmer den Gang zum Insolvenzgericht antreten müssen als ein Jahr zuvor. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes stieg die Zahl der angemeldeten Verfahren um 13,7 Prozent im Vergleich zum September 2023.

Hotels und Gastronomie suchen in vielen Städten nach Mitarbeitern. Einer neuen Studie zufolge fehlen dennoch deutlich weniger Fachkräfte als vor einem Jahr. Grund ist die schwierige wirtschaftliche Situation und die Tatsache, dass sich die Branche nicht vollständig von den Auswirkungen der Pandemie erholt habe.

Die Corona-Pandemie bescherte Hotel, Restaurants und Cafés schwierige Zeiten. Anschließend wurde es nicht besser. Die Branche kämpft mit Personalproblemen, sparsamen Gästen und gestiegenen Preisen.

Verstirbt der Chef plötzlich, ist das ein großer Schock. Gleichzeitig können sich für Mitarbeitende existenzielle Fragen stellen: Ist jetzt auch der Job und damit das Einkommen weg?

Der Krankenstand bei Beschäftigten bewegt sich im laufenden Jahr auf Rekordniveau. An einer missbräuchlichen Ausnutzung der telefonischen Krankmeldungen liegt das aber nicht, ist sich die AOK sicher.

Eine Phase mit Teilzeitarbeit gehört bei vielen Beschäftigten zum Berufsleben dazu. Muss das eigentlich im Lebenslauf kenntlich gemacht werden, und sind solche Zeiten womöglich weniger angesehen?

Wer sich in seinem Job wohlfühlt und nicht nur fürs Geld arbeitet, würde auch als Rentner noch weitermachen. Auch das Alter spielt demnach eine Rolle.

Mitarbeitergespräch einfach aufnehmen, statt schriftlich zu dokumentieren? Egal, ob Chef oder Mitarbeiter - das ist klar geregelt. Ein Fachanwalt erklärt, was gilt und wer welche Rechte hat.

Auf Karriereportalen oder per Messenger: Gefälschte Stellenanzeigen sind nicht immer auf den ersten Blick als solche zu erkennen. Diese Betrugsmaschen sollten Sie kennen, um sich zu schützen.

Die Besucher auf dem Münchner Oktoberfest werden jünger. 18- bis 29-Jährige machten in den ersten neun Tagen des Festes 27 Prozent der volljährigen Besucher aus. Seit 2019 hat sich der Anteil damit fast verdoppelt.