Wegen der Corona-Krise waren viele Beschäftigte im vergangenen Jahr in Kurzarbeit. Wer 410 Euro Kurzarbeitergeld in einem Jahr erhalten hat, ist dazu verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben, informiert der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH).
Wenn der Arbeitgeber zu wenig Lohnsteuer abführt
Das Kurzarbeitergeld ist zwar steuerfrei, Betroffene müssen es in der Steuererklärung aber angeben. In bestimmten Fällen kann dann eine Steuernachzahlung entstehen - häufig bei Arbeitnehmern, die das gesamte Jahr über 50 Prozent Kurzarbeitergeld erhalten haben.
Wer monatlich nur zur Hälfte gearbeitet hat, muss laut VLH in der Regel mit einer Steuernachzahlung rechnen. Der Arbeitgeber habe im Laufe des Jahres dann meist zu wenig Lohnsteuern abgeführt. Manche Kurzarbeiter können aber auch eine Steuererstattung erhalten - etwa wenn die Firma drei Monate komplett geschlossen war.