Nachzahlung bei unangemessener Ausbildungsvergütung

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Wie viel Geld Azubis während ihrer Ausbildung bekommen, kann sich unterscheiden - zumindest wenn der Ausbildungsbetrieb nicht tarifgebunden ist. Allzu weit darf die Vergütung aber nicht von einschlägigen Tarifverträgen entfernt sein. Das zeigt ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern (Az. 2 Sa 251/21), über das der Fachverlag Haufe.de berichtet.

Wann eine Vergütung als angemessen gilt

Grundsätzlich ist im Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt, dass Auszubildende Anspruch auf eine angemessene Ausbildungsvergütung haben. Wie auch der Fall vor dem LAG Mecklenburg-Vorpommern zeigt, gilt die Vergütung regelmäßig nicht als angemessen, wenn sie die in einem einschlägigen Tarifvertrag enthaltenen Vergütungen um mehr als 20 Prozent unterschreitet.

In dem verhandelten Fall verlangte ein angehender Kfz-Mechatroniker von seinem Arbeitgeber eine Nachzahlung von über 8000 Euro. Der Azubi war der Ansicht, dass die vereinbarte Ausbildungsvergütung nicht angemessen war.

Während seiner Ausbildung (von 2018 bis 2021) bekam er im ersten Lehrjahr 450 Euro brutto monatlich. Stufenweise steigerte sich die Vergütung auf 600 Euro pro Monat im letzten Lehrjahr. Der Azubi gab an, dass diese Ausbildungsvergütung 80 Prozent der tariflich vorgesehenen Vergütung unterschreite. Das LAG entschied zugunsten des Azubis und verpflichtete den Arbeitgeber zur Nachzahlung von gut 8400 Euro.

Mindestvergütung für Azubis

Die sogenannte 80-Prozent-Regelung ist mittlerweile sogar im BBiG festgeschrieben. Seit 2020 gilt darüber hinaus eine gesetzlich vorgeschriebene Mindestvergütung. Azubis, die zum Beispiel 2023 ihre Lehre starten, haben Anspruch auf monatlich mindestens 620 Euro.

Über ihre weiterführenden Rechte im Betrieb und der Berufsschule können sich Azubis zum Beispiel in einer Broschüre des DGB Jugend informieren. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Auch im Frühjahr ist die Zahl der Erwerbstätigen in Deutschland weiter gestiegen. Im zweiten Quartal dieses Jahres gingen 46,1 Millionen Menschen einem Job nach oder waren selbstständig. Neue Jobs entstanden allerdings fast ausschließlich in einem Bereich.

Bei vielen galt Alkohol in Maßen lange als gesundheitsfördernd. Doch das stimmt wohl nicht. Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung hat ihre Position dazu jetzt verändert.

Was weiß der Arbeitgeber schon über den Bewerber, bevor er zum Vorstellungsgespräch eingeladen wird? Eine Suchmaschinenabfrage kann vieles preisgeben. Aber ist das auch erlaubt?

Die Distributionsstrategie eines Unternehmens bildet einen essenziellen Bestandteil seiner langfristigen Wettbewerbsfähigkeit und Rentabilität. In einer globalisierten und digitalisierten Wirtschaftsumgebung ist die strategische Planung und Implementierung von Distributionskanälen von entscheidender Bedeutung für den Erfolg. Ein Gastbeitrag der HSMA.

Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft, Arbeit auf Abruf: Alles das Gleiche? Nein, denn das eine gilt als Arbeitszeit und das andere nicht. Wann wird es bezahlt - und wann nicht?

Der Lachs hat den Alaska-Seelachs wieder als Lieblingsfisch der Deutschen abgelöst. Insgesamt kauften die Bundesbürger im vergangenen Jahr weniger Fisch, bezahlten dafür aber mehr.

Einmal abgemahnt, dann gekündigt? Kann es wirklich so schnell gehen? Was genau eine Abmahnung bedeutet und wie viele man als Arbeitnehmer kassieren kann.

Viele Ausbildungsplätze können nicht besetzt werden, zeigen aktuelle Daten. Oft passen Erwartungen und Angebot nicht zusammen. Was heißt das für Jugendliche auf Stellensuche? Ein Experte erklärt es.

Nach drei Jahren mit massivem Reallohnrückgang holen die Tarifbeschäftigten in Deutschland mächtig auf. Ihre Gehälter wachsen so schnell wie seit langem nicht. Das wird aber nicht so bleiben.

Die Betriebsferien ermöglichen es Arbeitgebern, einen Zeitraum festzulegen, in dem alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Urlaub nehmen müssen. Aber: Einfach so und spontan geht das nicht.