Regierungs-Umfrage: Nur jeder zweite Mitarbeiter nimmt Testangebot an

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Nur knapp jeder zweite Beschäftigte in Deutschland nimmt derzeit laut einer Umfrage im Auftrag der Bundesregierung ein Corona-Testangebot in Unternehmen an. Konkret sind es 46 Prozent, bei den in Präsenz Beschäftigten ist der Anteil mit 57 Prozent etwas höher. Das teilten das Bundeswirtschaftsministerium sowie das Bundesarbeitsministerium am Donnerstag mit. Befragt wurden im Auftrag der Ministerin Firmen sowie Beschäftigte.

Die Umfrage unter Beschäftigten ergab, dass aktuell 61 Prozent einen Arbeitgeber haben, der Corona-Tests anbietet. Die Zahlen der Firmen-Umfrage liegen etwas darüber: Demnach bieten rund 70 Prozent der Unternehmen mindestens einen Test pro Woche an oder wollen dies in Kürze tun.

Testangebote in Firmen gelten als wichtige Maßnahmen, um die Ausbreitung des Virus einzudämmen. Die Wirtschaft lehnt mögliche gesetzliche Vorgaben ab.

Ein Sprecher von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sagte: «Aus Sicht des Bundesarbeitsministeriums ist es nicht zufriedenstellend, dass rund 40 Prozent der Beschäftigten kein Testangebot bekommen.» Der Minister habe in der Vergangenheit wiederholt deutlich gemacht, dass er für eine verbindliche Regelung sei, falls in der Arbeitswelt nicht ausreichend getestet werde. «Das Bundesarbeitsministerium hat entsprechende Regelungen vorbereitet und kann diese zügig umsetzen. Die Entscheidung darüber wird die Bundesregierung zeitnah treffen.»

Dagegen sieht Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) gesetzliche Vorgaben für Unternehmen skeptisch, wie er bei Beratungen mit Wirtschaftsverbänden nach Angaben von Teilnehmern deutlich gemacht hatte.

In einem Bericht der Spitzenverbände der Wirtschaft hatte es geheißen, dass derzeit zwischen 80 und 90 Prozent der Firmen in Deutschland Testangebote machten oder dies unmittelbar vorbereiteten. Die Zahl liegt damit etwas höher als bei der Umfrage im Auftrag der Bundesregierung.

Im Auftrag der Ministerien wurden in repräsentativen Umfragen seit Mitte März insgesamt etwa 2500 Beschäftigte und 1000 Unternehmen befragt. Demnach gaben von den rund 40 Prozent der Beschäftigten, die zurzeit kein Testangebot von ihren Arbeitgebern zur Verfügung gestellt bekommen, 30 Prozent an, ihr Arbeitgeber habe dies in Aussicht gestellt. Nehme man diese Gruppe hinzu, so erhielten insgesamt etwa 70 Prozent der Beschäftigten ein Testangebot oder es sei ihnen zumindest angekündigt worden. Mitte März habe dieser Anteil bei 35 Prozent gelegen. (dpa)

Zurück

Vielleicht auch interessant

Kinder und Jugendliche nehmen trotz eines Rückgangs ihres Zuckerkonsums im Vergleich zu früher immer noch zu viel Zucker zu sich. Das ist das Ergebnis einer Studie der Universität Bonn, die die Aufnahme von freiem Zucker im Alter von 3 bis 18 Jahren ausgewertet hat.

Das Smartphone nicht sofort griffbereit zu haben - für die meisten von uns fast unvorstellbar. Manche Arbeitgeber aber verbieten die private Handynutzung am Arbeitsplatz. Ist das erlaubt?

Ferienwohnungen bieten einigen Komfort. Doch wenn etwas zu Bruch geht, kann das die Freude schnell trüben. Welche Versicherungen wichtig sind – und worauf Urlauber besonders achten sollten.

Auch im Frühjahr ist die Zahl der Erwerbstätigen in Deutschland weiter gestiegen. Im zweiten Quartal dieses Jahres gingen 46,1 Millionen Menschen einem Job nach oder waren selbstständig. Neue Jobs entstanden allerdings fast ausschließlich in einem Bereich.

Bei vielen galt Alkohol in Maßen lange als gesundheitsfördernd. Doch das stimmt wohl nicht. Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung hat ihre Position dazu jetzt verändert.

Was weiß der Arbeitgeber schon über den Bewerber, bevor er zum Vorstellungsgespräch eingeladen wird? Eine Suchmaschinenabfrage kann vieles preisgeben. Aber ist das auch erlaubt?

Die Distributionsstrategie eines Unternehmens bildet einen essenziellen Bestandteil seiner langfristigen Wettbewerbsfähigkeit und Rentabilität. In einer globalisierten und digitalisierten Wirtschaftsumgebung ist die strategische Planung und Implementierung von Distributionskanälen von entscheidender Bedeutung für den Erfolg. Ein Gastbeitrag der HSMA.

Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft, Arbeit auf Abruf: Alles das Gleiche? Nein, denn das eine gilt als Arbeitszeit und das andere nicht. Wann wird es bezahlt - und wann nicht?

Der Lachs hat den Alaska-Seelachs wieder als Lieblingsfisch der Deutschen abgelöst. Insgesamt kauften die Bundesbürger im vergangenen Jahr weniger Fisch, bezahlten dafür aber mehr.

Einmal abgemahnt, dann gekündigt? Kann es wirklich so schnell gehen? Was genau eine Abmahnung bedeutet und wie viele man als Arbeitnehmer kassieren kann.