Reisewirtschaft fordert weitere Schutzmaßnahmen

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Durch die weltweiten politischen Entscheidungen der Regierungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie wird das öffentliche Leben stark eingeschränkt. Damit kommen zwangsläufig auch Reiseverkehr und Tourismus fast vollständig zum Erliegen. Viele Länder haben Reise- und Einreisebeschränkungen ausgesprochen – darunter viele touristisch relevante Urlaubsländer. Die Reiseveranstalter sagen daher die Pauschalreisen in diese Ländern ab. Damit sind Stand heute Reisen ins Ausland de facto kaum mehr möglich, so der Deutsche Reiseverband (DRV). Aufgrund der dynamischen Entwicklung von Covid-19 ist zu erwarten, dass weitere Länder Einreisebeschränkungen einführen und das Reisen weiter erschwert wird oder sogar zum Erliegen kommt.

„Durch die dynamische Verbreitung des Coronavirus gerät die gesamte Reisewirtschaft in eine nie dagewesene Krisensituation, die sie selbst nicht zu verantworten hat und die sie auch nicht durch eigene unternehmerische Entscheidungen beeinflussen kann“, erläutert Norbert Fiebig, Präsident des DRV. Aus Sicht des Reiseverbandes ist es daher notwendig, dass die Politik – über die bereits getroffenen wirtschaftlichen Maßnahmen hinaus – einen Schutzschirm aufspannt.

Stornierungsregelungen unternehmens- und verbraucherschützend aussetzen – Gutschriften einführen

Durch die aktuell vermehrt notwendigen Absagen von Reisen kommt es bei Reiseveranstaltern und Reisebüros zu einem außerordentlichen Liquiditätsbedarf, denn Kunden haben rechtlichen Anspruch auf die Erstattung des gezahlten Reisepreises oder der Anzahlung. „Die geltenden Stornoregelungen im deutschen Reiserecht sind für eine derartige Großkrise nicht geeignet“, so Fiebig. „Deshalb fordern wir die Bundesregierung auf, die Provisionen für Reisebüros und die Stornokosten für Reiseveranstalter im Rahmen einer Beihilfe auszugleichen.“ Sollte dies nicht zeitnah umgesetzt werden, müssen die sofortigen Rückzahlungen auf Grundlage der geltenden Stornoregeln umgehend unternehmens- und verbraucherschützend ausgesetzt oder durch Reisegutschriften ersetzt werden. Dafür benötigt die Reisewirtschaft die Unterstützung der Politik.

„Mit diesen Schritten kann die Liquidität in der gesamten Reisewirtschaft erhalten bleiben. Das schützt Verbraucher und Wirtschaft“, ist der DRV-Präsident überzeugt. 


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Wenn Mitarbeiter oder Führungskräfte in der Öffentlichkeit über ihren Arbeitgeber lästern oder gar Geheimnisse ausplaudern, kann sie das ihren Job kosten. Denn Verschwiegenheit ist nicht nur eine Stilfrage, sondern auch ein rechtlicher Anspruch. Ein Gastbeitrag von Albrecht von Bonin.

Taylor Swift hat ihre Fans in Deutschland begeistert. Frohlocken konnten aber auch die Gastgeber an den Auftrittsorten. Eine Mastercard-Auswertungen verdeutlicht den „Swift-Effekt”.

Eine Studie zeigt: Die Vorschläge der KI-Chatbots ChatGPT und Gemin sind meist gesünder als das, was Menschen im Durchschnitt täglich zu sich nehmen. Eine professionelle Ernährungsberatung können die KI-Chatbots jedoch nicht ersetzen.

Kinder und Jugendliche nehmen trotz eines Rückgangs ihres Zuckerkonsums im Vergleich zu früher immer noch zu viel Zucker zu sich. Das ist das Ergebnis einer Studie der Universität Bonn, die die Aufnahme von freiem Zucker im Alter von 3 bis 18 Jahren ausgewertet hat.

Das Smartphone nicht sofort griffbereit zu haben - für die meisten von uns fast unvorstellbar. Manche Arbeitgeber aber verbieten die private Handynutzung am Arbeitsplatz. Ist das erlaubt?

Ferienwohnungen bieten einigen Komfort. Doch wenn etwas zu Bruch geht, kann das die Freude schnell trüben. Welche Versicherungen wichtig sind – und worauf Urlauber besonders achten sollten.

Auch im Frühjahr ist die Zahl der Erwerbstätigen in Deutschland weiter gestiegen. Im zweiten Quartal dieses Jahres gingen 46,1 Millionen Menschen einem Job nach oder waren selbstständig. Neue Jobs entstanden allerdings fast ausschließlich in einem Bereich.

Bei vielen galt Alkohol in Maßen lange als gesundheitsfördernd. Doch das stimmt wohl nicht. Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung hat ihre Position dazu jetzt verändert.

Was weiß der Arbeitgeber schon über den Bewerber, bevor er zum Vorstellungsgespräch eingeladen wird? Eine Suchmaschinenabfrage kann vieles preisgeben. Aber ist das auch erlaubt?

Die Distributionsstrategie eines Unternehmens bildet einen essenziellen Bestandteil seiner langfristigen Wettbewerbsfähigkeit und Rentabilität. In einer globalisierten und digitalisierten Wirtschaftsumgebung ist die strategische Planung und Implementierung von Distributionskanälen von entscheidender Bedeutung für den Erfolg. Ein Gastbeitrag der HSMA.