Die einen fürchten, dass sie damit ständig für den Arbeitgeber erreichbar sein müssen. Die anderen finden, sie können ohne Diensthandy gar nicht arbeiten. Aber haben Beschäftigte eigentlich einen Anspruch auf ein Smartphone von der Firma?
«Ohne Weiteres nicht», sagt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin. Ein Anspruch könne sich aber aus dem Arbeitsvertrag oder aus einer Betriebsvereinbarung ergeben.
Diensthandy - Gleiches Recht für alle?
Bei Firmentelefonen kann auch der Fall der sogenannten betrieblichen Übung eintreten. Das heißt: Stellt der Arbeitgeber über längere Zeit ein Diensthandy zur Verfügung, ergibt sich daraus laut Bredereck ein Anspruch. Und: Wenn die Teammitglieder ein Diensthandy bekommen, kann sich ein Anspruch aus dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz ableiten.
Es sei denn, es gibt für die Ungleichbehandlung sachliche Gründe. «In der Praxis haben häufig nur die leitenden Mitarbeiter und Arbeitnehmer im Außendienst oder im Vertrieb Diensthandys», so Bredereck.