Sozialversicherungen: Zinslose Stundung von Beiträgen erleichtert - ACHTUNG: TERMIN HEUTE!

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Gute Nachrichten für Unternehmen, die aufgrund der Corona-Krise in akuten Liquiditätsschwierigkeit sind. Wie der Dehoga mitteilt, hat der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen gestern nach Abstimmung mit der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Bundesagentur für Arbeit Maßnahmen zur Unterstützung der vom Corona-Virus betroffenen Arbeitgeber kommuniziert. 

Frist beachten!

Damit werde laut Dehoga insbesondere die zinslose Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen massiv erleichtert. Die Einzugsstellen sollen von der Erhebung von Säumniszuschlägen, Mahngebühren und Vollstreckungsmaßnahmen absehen. Hier gibt es ein Dehoga-Muster für den Stundungsantrag. Gerichtet werden muss es an die im Betrieb vertretenen Einzugsstellen (Krankenkassen). Die Sozialversicherungsbeiträge für den Monat März werden am Freitag, 27. März 2020 fällig. Anträge auf Stundung der März-Beiträge sollten deshalb spätestens bis Donnerstag, den 26.März gestellt werden.

Voraussetzung für die Stundung ist allerdings, dass vorrangig die staatlichen Entlastungsmöglichkeiten durch Kurzarbeitergeld, Fördermittel und Kredite in Anspruch genommen werden. Die dadurch den Unternehmen zur Verfügung stehenden bzw. freiwerdenden Mittel sind nach entsprechender Gewährung auch für die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge einschließlich der bis dahin gestundeten Beiträge zu verwenden. Beim Kurzarbeitergeld ist das nach der neuen Rechtslage ohnehin der Fall, weil die Arbeitsagentur dem Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge voll erstattet.

Das GKV-Rundschreiben beinhaltet folgende Empfehlungen an die für die Entscheidung über Beitragsstundungen zuständigen Einzugsstellen (Krankenkassen): 

  • Auf Antrag des Arbeitgebers können die bereits fällig gewordenen oder noch fällig werdenden Beiträge zunächst für die Ist-Monate März 2020 bis Mai 2020 gestundet werden; Stundungen sind zunächst längstens bis zum Fälligkeitstag für die Beiträge des Monats Juni 2020 zu gewähren.
  • Einer Sicherheitsleistung bedarf es hierfür nicht. Stundungszinsen sind nicht zu berechnen. Es bestehen keine Bedenken, wenn hiervon auch Beiträge erfasst werden, die bereits vor dem vorgenannten Zeitraum fällig wurden, unabhängig davon, ob bereits eine Stundungsvereinbarung geschlossen wurde oder andere Maßnahmen eingeleitet wurden.
  • Von der Erhebung von Säumniszuschlägen oder Mahngebühren soll für den vorgenannten Zeitraum abgesehen werden. Soweit Säumniszuschläge und ggf. Mahngebühren erhoben wurden oder noch werden, sollen sie auf Antrag des Arbeitgebers erlassen werden.
  • Soweit Arbeitgeber erheblich von der Krise betroffen sind, kann von Vollstreckungsmaßnahmen für den o. g. Zeitraum bei allen rückständigen oder bis zu diesem Zeitpunkt fällig werdenden Beiträgen vorläufig abgesehen werden.
  • An den Nachweis einer erheblichen Härte sind den aktuellen Verhältnissen angemessene Anforderungen zu stellen. Eine glaubhafte Erklärung des Arbeitgebers, dass er erheblichen finanziellen Schaden durch die Pandemie, beispielsweise in Form von erheblichen Umsatzeinbußen, erlitten hat, ist in aller Regel ausreichend. 

Der Dehoga begrüßt, dass die Sozialversicherungsträger die Voraussetzungen für Beitragsstundung damit ab jetzt gelockert haben. Wie der Verband mitteilte, helfe den gastgewerblichen Unternehmen vor allem, dass finanzielle Schäden durch die Pandemie nur glaubhaft gemacht werden müssen und dass auf Sicherungsmittel und Zinsen verzichtet wird. Der Dehoga geht davon aus, dass alle Krankenkassen die entsprechenden Anträge mit dem der Situation angemessenen Pragmatismus behandeln werden. Eine noch einfachere Lösung wäre allerdings angesichts der dramatischen Liquiditätsprobleme vieler Betriebe und der vorhandenen Rücklagen der Sozialversicherungen möglich und richtig gewesen.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Wenn Mitarbeiter oder Führungskräfte in der Öffentlichkeit über ihren Arbeitgeber lästern oder gar Geheimnisse ausplaudern, kann sie das ihren Job kosten. Denn Verschwiegenheit ist nicht nur eine Stilfrage, sondern auch ein rechtlicher Anspruch. Ein Gastbeitrag von Albrecht von Bonin.

Taylor Swift hat ihre Fans in Deutschland begeistert. Frohlocken konnten aber auch die Gastgeber an den Auftrittsorten. Eine Mastercard-Auswertungen verdeutlicht den „Swift-Effekt”.

Eine Studie zeigt: Die Vorschläge der KI-Chatbots ChatGPT und Gemin sind meist gesünder als das, was Menschen im Durchschnitt täglich zu sich nehmen. Eine professionelle Ernährungsberatung können die KI-Chatbots jedoch nicht ersetzen.

Kinder und Jugendliche nehmen trotz eines Rückgangs ihres Zuckerkonsums im Vergleich zu früher immer noch zu viel Zucker zu sich. Das ist das Ergebnis einer Studie der Universität Bonn, die die Aufnahme von freiem Zucker im Alter von 3 bis 18 Jahren ausgewertet hat.

Das Smartphone nicht sofort griffbereit zu haben - für die meisten von uns fast unvorstellbar. Manche Arbeitgeber aber verbieten die private Handynutzung am Arbeitsplatz. Ist das erlaubt?

Ferienwohnungen bieten einigen Komfort. Doch wenn etwas zu Bruch geht, kann das die Freude schnell trüben. Welche Versicherungen wichtig sind – und worauf Urlauber besonders achten sollten.

Auch im Frühjahr ist die Zahl der Erwerbstätigen in Deutschland weiter gestiegen. Im zweiten Quartal dieses Jahres gingen 46,1 Millionen Menschen einem Job nach oder waren selbstständig. Neue Jobs entstanden allerdings fast ausschließlich in einem Bereich.

Bei vielen galt Alkohol in Maßen lange als gesundheitsfördernd. Doch das stimmt wohl nicht. Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung hat ihre Position dazu jetzt verändert.

Was weiß der Arbeitgeber schon über den Bewerber, bevor er zum Vorstellungsgespräch eingeladen wird? Eine Suchmaschinenabfrage kann vieles preisgeben. Aber ist das auch erlaubt?

Die Distributionsstrategie eines Unternehmens bildet einen essenziellen Bestandteil seiner langfristigen Wettbewerbsfähigkeit und Rentabilität. In einer globalisierten und digitalisierten Wirtschaftsumgebung ist die strategische Planung und Implementierung von Distributionskanälen von entscheidender Bedeutung für den Erfolg. Ein Gastbeitrag der HSMA.