Streik im Nahverkehr keine Entschuldigung für Verspätung

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Wenige Tage nach dem GDL-Streik kann es für Pendler nun im Nahverkehr stressig werden: Für Freitag hat die Gewerkschaft Verdi Warnstreiks im öffentlichen Nahverkehr in vielen Städten in fast allen Bundesländern angekündigt.

Berufstätige dürfen aber deswegen nicht einfach zu spät zur Arbeit kommen. Arbeitnehmer tragen das sogenannte Wegerisiko und sind selbst dafür verantwortlich, rechtzeitig im Betrieb zu erscheinen.

Andernfalls können Gehaltseinbußen oder Sanktionen drohen. «Wenn ich nicht zur Arbeit komme, gilt der Grundsatz: ohne Arbeit kein Geld», so Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin. Arbeitgeber können Beschäftigte auch abmahnen, wenn diese zu spät oder gar nicht im Unternehmen erscheinen. Das ist zumindest immer dann möglich, wenn der Streik - wie auch in dieser Woche - rechtzeitig vorher angekündigt worden ist.

Bei Streik frühzeitig Absprachen mit Arbeitgeber treffen

Für Pendlerinnen und Pendler heißt das: Am kommenden Freitag nicht auf Bus und Bahn verlassen, sondern Alternativen suchen. Dabei muss man in der Regel auch höhere Kosten in Kauf nehmen, etwa weil man mit dem Auto zur Arbeit fährt. Wobei die Kosten für alternative Verkehrsmittel laut Alexander Bredereck im Verhältnis zu dem Gehalt stehen müssen, das Arbeitnehmer an dem entsprechenden Arbeitstag verdienen würden.

Grundsätzlich lautet die Empfehlung des Fachanwalts: frühzeitig Absprachen mit dem Arbeitgeber treffen. Unter Umständen können auch eine Freistellung, Urlaub oder der Abbau von Überstunden für den Streik-Tag eine gute Lösung sein. 

Wer von zu Hause arbeiten möchte, kann das nur tun, wenn es dazu Absprachen. «Ein Recht auf Homeoffice gibt es nur dann, wenn ich es mit dem Arbeitgeber vereinbart habe, etwa im Arbeitsvertrag, der Betriebsvereinbarung oder im Tarifvertrag», so Bredereck.

Kinderbetreuung: Beschäftigte sollten Lösung mit Arbeitgeber finden

Sollte der Schulweg für die Kinder zum Problem werden, gilt auch hier: Eltern dürfen der Arbeit nicht einfach fernbleiben, auch wenn für Kinder bis zu 12 Jahren oder Kinder mit einer Behinderung in der Regel eine Betreuungspflicht besteht. Alexander Bredereck zufolge muss man zunächst klären, wie sich die Situation anders lösen lässt: «Können vielleicht Großeltern einspringen oder Nachbarn? Ist Arbeit im Homeoffice möglich?» 

Am besten ist es auch hier, den Arbeitgeber unverzüglich zu informieren und möglichst gemeinsam eine Lösung zu finden. «Ist das alles nicht möglich, geht die Betreuungspflicht der Pflicht zur Arbeitsleistung vor», sagt der Fachanwalt. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen in dem Fall weder eine Abmahnung noch eine Kündigung befürchten. Möglicherweise verlieren sie aber ihren Anspruch auf Arbeitsentgelt. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Too Good To Go hat sein Bundesländer-Ranking veröffentlicht und Deutschlands Spitzenreiter der Lebensmittelrettung gekürt. Die ersten drei Plätze gingen wir schon im Vorjahr an Hamburg, Berlin und Bremen.

Sind haben sich krankgemeldet - und plötzlich steht jemand von der Firma vor der Tür? Was absurd klingt, soll in einigen Unternehmen gängig sein. Ob das zulässig ist, steht auf einem anderen Blatt.

Wer backt in Deutschland eigentlich warum und wie viel, zu welchem Anlass und vor allem, wie? Die aktuelle Dr. Oetker Backstudie 2024 liefert Einblicke in die heimischen Rührschüsseln und Backöfen.

E-Mails statt Briefe, Cloud-Ablagen statt Aktenschränke – immer mehr Unternehmen in Deutschland verzichten auf Papier. 15 Prozent der Unternehmen arbeiten inzwischen komplett papierlos. Das sind fast doppelt so viele wie noch vor zwei Jahren.

Die Erwartungen an die Wiesn und das Geschäft für Gastronomen und Händler in ganz München - nicht nur in den Zelten - sind hoch. Eine Analyse zeigt: Cafés und Restaurants verbuchten deutlich weniger Einnahmen als im letzten Jahr.

Zahlreiche Umfragen besagen, dass junge Leute von heute keine Lust auf Führungspositionen haben. Doch die Gelegenheiten, Chef zu werden, sind vielfältig. Die Risiken, die Chance zu vermasseln, sind es allerdings auch. Ein Gastbeitrag von Albrecht von Bonin.

Zum fünften Mal vergibt die Bundesregierung den CSR-Preis und zeichnet Unternehmen aus, die sich durch sozial und ökologisch verantwortungsvolles Wirtschaften hervorheben. Bis zum 30. September können Sie sich mit Ihrem Unternehmen jetzt noch darum bewerben.

Wer einen Arbeitsvertrag unterschreibt, weiß in der Regel welche Tätigkeiten der Job beinhaltet. Kleine Abweichungen sind meist unproblematisch. Doch was, wenn die oder der Vorgesetzte plötzlich verlangt, eine völlig neue Aufgabe zu übernehmen, die offenbar nichts mit den ursprünglichen Tätigkeiten zu tun hat?

In Deutschland muss die Arbeitszeit erfasst werden – soweit die Theorie. Aber wie sieht die Praxis aus? Was ist wirklich Vorschrift? Und was ist mit Vertrauensarbeitszeit? Die Rechtslage im Überblick.

In der neusten Folge von „Das geht! – Ein DRV-Podcast“ erzählt der Chef von über 600 Beschäftigen wie er noch vor dem Einstieg bei Upstalsboom den künftigen Mitarbeitern ihre Talente und Fähigkeiten abseits der fachlichen Qualifikation entlockt.