Studie: Jobwechsel gut für Fachkräfte, negativ für viele andere

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Ein Jobwechsel kann einer Analyse zufolge vor allem für Beschäftigte mit geringer Qualifikation und in helfenden Tätigkeiten einen Abstieg bedeuten. Zu diesem Ergebnis kommt eine am Dienstag veröffentlichte Studie der Bertelsmann-Stiftung zu beruflichem Wechsel und den Folgen für die Betroffenen.

Ein beruflicher Neustart mache sich vor allem dann bezahlt, wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in verwandte Tätigkeiten wechselten. «Das Lohnplus kann dann um bis zu 3500 Euro brutto pro Jahr höher ausfallen als bei einem Wechsel in nicht verwandte Berufe», hieß es. «Je mehr Wissen aus dem alten Beruf auch in der neuen Tätigkeit genutzt werden kann, desto größer ist die Aussicht auf einen erfolgreichen Jobwechsel.» Davon profitierten in erster Linie Fachkräfte und Spezialisten.

Benachteiligt sieht die Analyse vor allem Helfer. Gerade diese Beschäftigten wechselten den Job doppelt so häufig wie Fachkräfte und landeten oft fremden Berufen - «zumeist ohne Aufstiegschancen und die Aussicht auf eine bessere Bezahlung». Zur Definition von «Helfer» erläuterte Studienautor Roman Wink, damit werde beschrieben, auf welchem Niveau eine Person beschäftigt sei. Diese Tätigkeit erfordere keine Berufsausbildung. Vielfach handele es sich um Geringqualifizierte, also Menschen ohne Berufsabschluss. Aber auch Personen mit Berufsabschluss könnten als Helfer beschäftigt sein.

Beschäftigte, die als Helfer tätig seien, müssten sich beim «Job-Hopping» stärker an der Nachfrage des Arbeitsmarktes ausrichten als nach ihren vorhandenen Kompetenzen - und daher immer wieder neu angelernt werden. Frauen seien bei Berufswechseln oft schlechter gestellt.

Eine höhere Erwerbsbeteiligung sei ein entscheidender Faktor im Kampf gegen den Fachkräftemangel, betonte der Arbeitsmarktexperte der Stiftung, Tobias Ortmann. Gelinge der Wechsel, sei das auch für die Arbeitgeber ein Gewinn.

Die Studie hob hervor, dass Geringqualifizierte und Helfer in den meisten Fällen über verwertbare Kompetenzen verfügten, auch wenn diese nicht formal durch Zertifikate belegbar seien. Daher brauche es Verfahren, um die Fähigkeiten sichtbar zu machen, forderte Wink. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die schwache Wirtschaftsentwicklung schlägt sich am Arbeitsmarkt nieder. Unternehmen werden bei Neueinstellungen vorsichtiger. Offene Stellen gibt es eher im Tourismus als in der Industrie.

Echte Fans reisen viele Stunden zu einem Festival oder einem Fußballspiel. Doch laut einer Umfrage sinkt bei den Deutschen die Bereitschaft, sich für ein Event lange ins Auto oder einen Zug zu setzen.

Arbeiten, wenn ein Großteil der Beschäftigten frei hat: Nachts oder an Sonn- und Feiertagen Dienst zu haben, ist für viele eine Belastung. Wann es dafür Zuschläge zum Lohn gibt.

Der KI-Chatbot als heimlicher Kollege? In rund jedem dritten Unternehmen in Deutschland nutzen Beschäftigte generative Künstliche Intelligenz wie ChatGPT & Co. mit ihrem privaten Account jenseits der Firmen-IT.

Nach Informationen des Bundesministeriums der Finanzen erhalten alle wirtschaftlich Tätigen ab November 2024 eine Wirtschafts-Identifikationsnummer. Gewerbetreibende, Einzelkaufleute und Freiberufler erhalten, neben ihrer Steuer-Identifikationsnummer, zusätzlich eine Wirtschafts-Identifikationsnummer.

Seit dem 1. November 2024 gilt wieder eine gesetzliche Lohnuntergrenze für Zeitarbeitskräfte. Bundeseinheitlich gilt dann ein Mindeststundenentgelt von 14,00 Euro. Ab 1. März 2025 steigt es auf 14,53 Euro. Das berichtet der DEHOGA Bundesverband.

Eigentlich war der Urlaub lange genehmigt, doch jetzt ist das halbe Team krank - und der Arbeitgeber will die freien Tage zurücknehmen. Aber geht das so einfach? Eine Arbeitsrechtsexpertin klärt auf.

Ju­gend­li­che zwi­schen 16 und 18 Jah­ren ver­brin­gen wie­der mehr Zeit im In­ter­net. 71,5 Stun­den sind sie der­zeit durch­schnitt­lich pro Wo­che on­line – das sind 1,6 Stun­den mehr als im Vor­jahr. Die In­ter­net­nut­zung stieg da­mit erst­mals seit dem Co­ro­na-Jahr 2020 wie­der an. Das In­ter­net wird ver­stärkt für Bil­dungs­an­ge­bo­te ge­nutzt.

Der Umsatz im Gastgewerbe ist im August 2024 gegenüber Juli 2024 um 1,3 Prozent gesunken. Gegenüber dem August 2019, dem Vergleichsmonat vor der Corona-Pandemie, lag der Gastgewerbeumsatz real 12,6 Prozent niedriger.

Bei einem positiven Corona-Test mussten Arbeitnehmer in der Pandemie daheim bleiben. Wenn sie dabei keine Symptome hatten, hätten Unternehmen keinen Anspruch auf Entschädigung, befand nun ein Gericht.