Der DEHOGA informiert, dass Unternehmen, die ihre Meldungen zur Sozialversicherung, Beitragsnachweise und Anträge selbst – und nicht über einen Dienstleister wie Steuerberater oder Lohnbüro – machen, diese demnächst über das neue SV-Meldeportal abgeben.
Am 4. Oktober 2023 wird das neue SV-Meldeportal zum elektronischen Datenaustausch mit den Sozialversicherungsträgern freigeschaltet. Das Vorgängerprodukt sv.net laufe dann sukzessive aus.
In einer Übergangszeit bis zum 31. Dezember 2023 könne das alte Portal zunächst weiter uneingeschränkt genutzt werden. Bis 29. Februar 2024 werde es noch nutzbar sein, jedoch mit Einschränkungen, die sich insbesondere auf Rückmeldungen bezögen, die dann zwar mittels sv.net gesendet, aber nur über das SV-Meldeportal abgerufen werden könnten.
Weitere Informationen unter www.sv-meldeportal.de(wird sukzessive weiter aktualisiert) sowie in der hier verlinkten Informationsschrift der ITSG GmbH.