Tarifbeschäftigte erhalten häufiger Weihnachtsgeld

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Tarifbeschäftigte erhalten in Deutschland häufiger und mehr Weihnachtsgeld als die übrigen Arbeitnehmer. 87,2 Prozent aller Tarifbeschäftigten haben in diesem Jahr Anspruch auf eine entsprechende Sonderzahlung zum Jahresende, wie das Statistische Bundesamt am Montag berichtete. Die Zahlung beträgt im Schnitt 2677 Euro, was eine Steigerung um 1,9 Prozent seit dem Vorjahr darstellt.

Im Westen ist das durchschnittliche Weihnachtsgeld mit 2695 Euro rund 5,5 Prozent höher als im Osten, wo 2554 Euro gezahlt werden. Dafür haben dort anteilig etwas mehr Tarifbeschäftigte (88 Prozent) einen Anspruch als im Westen (87 Prozent).

Da die Zahlungen in den jeweiligen Tarifverträgen vereinbart sind, fallen sie äußerst unterschiedlich aus. Sie reichen in den untersuchten Vereinbarungen von 5651 Euro (Kokerei und Mineralölverarbeitung) bis zum niedrigsten Wert von 301 Euro, den Leiharbeiter im Schnitt erhalten. Auch im Gastgewerbe werde mit durchschnittlich 861 vergleichsweise wenig Weihnachtsgeld gezahlt. Hohe Weihnachtsgelder sind auch bei der Energieversorgung (5171 Euro) und in der Chemie-Industrie (5369 Euro) vereinbart.

Tarifverträge gelten aber längst nicht für alle Arbeitnehmer in Deutschland. 47 Prozent der westdeutschen und 57 Prozent der ostdeutschen Beschäftigten arbeiteten 2020 in Betrieben, in denen es keinen Tarifvertrag gab, hatte das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) im Mai festgestellt. Es gibt allerdings eine große Zahl von Betrieben, die ihre Zahlungen an Tarifverträgen orientieren, ohne aber verbindlich daran gebunden zu sein.

Ohne Tarifvertrag sinken die Chancen auf fest vereinbarte Sonderzahlungen. Laut einer Untersuchung des gewerkschaftlichen WSI-Tarifarchivs hatte im vergangenen Jahr nur rund die Hälfte der Arbeitnehmer einen Anspruch. «Ein Tarifvertrag ist der beste Garant dafür, Weihnachts- oder Urlaubsgeld zu erhalten. Wir wissen aus regelmäßigen Befragungen, dass Beschäftigte mit Tarifvertrag solche Sonderzahlungen etwa doppelt so häufig bekommen wie Beschäftigte, die nicht nach Tarif bezahlt werden», sagte WSI-Leiter Thorsten Schulten.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund erhofft sich von der kommenden Bundesregierung eine Stärkung der seit Jahren schwindenden Tarifbindung. So sollten öffentliche Aufträge nur an Unternehmen gehen, in denen Tarifverträge gelten. Zudem müsse es leichter werden, Tarifverträge für alle Unternehmen einer Branche allgemeinverbindlich zu erklären. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Bei vielen galt Alkohol in Maßen lange als gesundheitsfördernd. Doch das stimmt wohl nicht. Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung hat ihre Position dazu jetzt verändert.

Was weiß der Arbeitgeber schon über den Bewerber, bevor er zum Vorstellungsgespräch eingeladen wird? Eine Suchmaschinenabfrage kann vieles preisgeben. Aber ist das auch erlaubt?

Die Distributionsstrategie eines Unternehmens bildet einen essenziellen Bestandteil seiner langfristigen Wettbewerbsfähigkeit und Rentabilität. In einer globalisierten und digitalisierten Wirtschaftsumgebung ist die strategische Planung und Implementierung von Distributionskanälen von entscheidender Bedeutung für den Erfolg. Ein Gastbeitrag der HSMA.

Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft, Arbeit auf Abruf: Alles das Gleiche? Nein, denn das eine gilt als Arbeitszeit und das andere nicht. Wann wird es bezahlt - und wann nicht?

Der Lachs hat den Alaska-Seelachs wieder als Lieblingsfisch der Deutschen abgelöst. Insgesamt kauften die Bundesbürger im vergangenen Jahr weniger Fisch, bezahlten dafür aber mehr.

Einmal abgemahnt, dann gekündigt? Kann es wirklich so schnell gehen? Was genau eine Abmahnung bedeutet und wie viele man als Arbeitnehmer kassieren kann.

Viele Ausbildungsplätze können nicht besetzt werden, zeigen aktuelle Daten. Oft passen Erwartungen und Angebot nicht zusammen. Was heißt das für Jugendliche auf Stellensuche? Ein Experte erklärt es.

Nach drei Jahren mit massivem Reallohnrückgang holen die Tarifbeschäftigten in Deutschland mächtig auf. Ihre Gehälter wachsen so schnell wie seit langem nicht. Das wird aber nicht so bleiben.

Die Betriebsferien ermöglichen es Arbeitgebern, einen Zeitraum festzulegen, in dem alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Urlaub nehmen müssen. Aber: Einfach so und spontan geht das nicht.

In der Corona-Pandemie haben zahlreiche Beschäftigte von zu Hause gearbeitet. Trotz aktueller Debatten über die Rückkehr ins Büro zeigt eine neue Studie: In vielen Firmen ist das Homeoffice etabliert.