Ungerechtes Arbeitszeugnis – Was Arbeitnehmer tun können

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Arbeitnehmer, die ihr Arbeitszeugnis als ungerecht empfinden, sollten zunächst das Gespräch mit dem Vorgesetzten suchen und nach den Gründen für die negative Bewertung fragen. Wird keine Lösung gefunden und eine Änderung des Arbeitszeugnisses verweigert, besteht laut Johannes Schipp, Fachanwalt für Arbeitsrecht, die Möglichkeit, einen Zeugnisberichtigungsanspruch geltend zu machen. Sollte er auch dann nicht freiwillig das Zeugnis ändern, kann der Gang vor das Arbeitsgericht helfen.

Beweise für Arbeitsleistung erforderlich

Bei Streitigkeiten über die Bewertung geht es nicht um klassische Noten, sondern um die genaue Beurteilung der erbrachten Leistungen. Laut Schipp gestaltet sich der Arbeitsgerichtsprozess folgendermaßen: «Bescheinigt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer fälschlicherweise nur durchschnittliche Leistungen, muss der Arbeitnehmer nachweisen, dass er besser war. Will der Arbeitgeber hingegen unterdurchschnittliche Leistungen attestieren, liegt die Beweislast bei ihm, dies zu begründen.»

 

Das Problem: In den Formulierungen eines Zeugnisses steckt oft mehr, als man auf den ersten Blick sieht. Ein Zeugnis soll wohlwollend sein, weshalb negative Beurteilungen oft zwischen den Zeilen stehen, so Schipp. Formulierungen wie «Er hat sich stets bemüht» klingen positiv, bedeuten aber im Grunde eine schlechte Leistung. 

Deshalb lohnt es sich, das Zeugnis genau zu prüfen und Unstimmigkeiten anzusprechen. Ein Arbeitsgerichtsprozess sollte zwar die letzte Lösung sein, kann aber notwendig werden, wenn der Arbeitgeber nicht kooperiert.

Zur Person: Johannes Schipp ist Fachanwalt für Arbeitsrecht, Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV) und war bis August 2021 Vorsitzender des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im DAV. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Verhandlungen zwischen dem DEHOGA und der NGG sind zu einem erfolgreichen Abschluss gekommen. Neben einer Anpassung der Vergütung wurde auch die Planungssicherheit für die Beschäftigten und Unternehmen im Sinne der sozialen Verantwortung berücksichtigt.

Ein Schnappschuss von der Geburtstagsfeier, Bilder vom Sandburgenbauen am Strand: Mit dem Smartphone sind schnell Fotos gemacht – und genauso schnell geteilt. Doch was ist eigentlich, wenn auch fremde Kinder auf den Bildern zu sehen sind?

Eine Auswertung von zehntausenden Online-Stellenofferten zeigt: Das Arbeiten von Zuhause aus bieten auch nach der Pandemie immer mehr Unternehmen an - allerdings längst nicht überall.

Der Umsatz im Gastgewerbe ist im April 2024 gegenüber März 2024 um 0,2 Prozent gestiegen. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, verzeichnete das Gastgewerbe im Vergleich zum Vorjahresmonat April 2023 einen Umsatzrückgang von real 2,7 Prozent.

Auch Jahre nach ihrer Anschaffung können Arbeitsmittel, die zuvor nicht beruflich genutzt worden sind, noch eine Steuerersparnis bringen. Voraussetzung ist immer ein beruflicher Nutzungsanteil.

Der Anpfiff der UEFA Euro 2024 war erfolgreich und auch asiatische Touristen strömen nach Deutschland. Die Trip.com Group verzeichnet einen Anstieg von 125 Prozent bei Buchungen aus Asien und sogar von 132 Prozent aus China. Wie die Asiaten reisen.

Die Arbeit wäre viel leichter, wenn nicht all die Störungen wären. Eine aktuelle Umfrage zeigt, wie es vielen Büroarbeitern ergeht. Kollegen, Chefs und Meetings sind größte Produktivitätsbremsen.

Die Fußball-Europameisterschaft in Deutschland lockt Millionen Gäste in Biergärten, Lokale und Hotels. Zum Anpfiff fehlen jedoch mehr als 8.000 Fachkräfte im Hotel- und Gastgewerbe, zeigen neue Zahlen des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW). Besonders betroffen sind die Austragungsorte Frankfurt am Main, Leipzig und München.

Auf der Betriebsfeier zu tief ins Glas geschaut, anschließend auf dem Firmengelände geblieben – und dann schwer gestürzt. Wird das als Arbeitsunfall betrachtet? Die Frage hat ein Gericht beschäftigt.

Schreibmaschine, Rohrpost oder Diskette – einiges von dem, was mal als modernster Bürostandard galt, gehört heute längst der Vergangenheit an. Ein Urgestein der Bürokommunikation aber hält sich trotz Alternativen hartnäckig – das Faxgerät.