Urteil: Reiserückkehrer brauchen neben negativem Corona-Test kein Attest

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Für Reiserückkehrer aus Risikogebieten reicht es, wenn sie eine ärztliche Bestätigung über einen negativen, molekularbiologischen Corona-Test vorweisen können. Die kommunale Verwaltung kann darüber hinaus kein Attest eines Hausarztes zur Symptomfreiheit verlangen, damit die Quarantäne aufgehoben wird. Das zeigt eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Leipzig, wie die Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt.

Corona-Test nach Mallorca-Rückkehr

Im verhandelten Fall ging es um einen Reisenden, der im August 2020 von Mallorca zurückgekehrt war und am Flughafen Leipzig/Halle einen Corona-Test gemacht hatte. Die ärztliche Bestätigung über das negative Testergebnis übersandte er am Folgetag ans Gesundheitsamt.

Die Stadt Leipzig teilte dem Antragsteller daraufhin mit, dass sie ihn noch nicht von der Quarantäne befreien könne. Dafür sei neben einer molekularbiologischen Testung auch ein ärztliches Zeugnis erforderlich, das die Symptomfreiheit feststelle.

Die geltende Quarantäne-Verordnung zählt

Mit seinem Antrag wehrte sich der Mann erfolgreich gegen die Anordnung der Quarantäne. Das Verwaltungsgericht verpflichtete die Stadt Leipzig, die ausgesprochene Quarantäne-Verpflichtung aufzuheben. Die Rechtsansicht der Stadt Leipzig habe nicht mit der Corona-Quarantäneverordnung in Einklang gestanden. Dort sei nur geregelt, dass eine Person über einen ärztlichen Befund verfügen müsse, aus dem sich ergibt, dass der Corona-Test negativ war.

Die DAV-Medizinrechtsanwälte weisen darauf hin, dass es für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Maßnahme immer auf die geltende Verordnung ankommt. Im Zweifel muss diese im Einzelfall überprüft werden - denn sie kann sich immer auch ändern.

Was aktuell in Deutschland gilt

Mit dem verschärften Lockdown gilt in Deutschland jetzt: Wer in den letzten zehn Tagen in einem Risikogebiet war, soll spätestens 48 Stunden nach Einreise einen negativen Test vorweisen müssen. Bei Gebieten mit besonders hohen Infektionszahlen oder wenn dort neue ansteckendere Virus-Varianten kursieren, muss das Testergebnis schon vor der Einreise da sein und der Airline vorgelegt werden können. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Kinder und Jugendliche nehmen trotz eines Rückgangs ihres Zuckerkonsums im Vergleich zu früher immer noch zu viel Zucker zu sich. Das ist das Ergebnis einer Studie der Universität Bonn, die die Aufnahme von freiem Zucker im Alter von 3 bis 18 Jahren ausgewertet hat.

Das Smartphone nicht sofort griffbereit zu haben - für die meisten von uns fast unvorstellbar. Manche Arbeitgeber aber verbieten die private Handynutzung am Arbeitsplatz. Ist das erlaubt?

Ferienwohnungen bieten einigen Komfort. Doch wenn etwas zu Bruch geht, kann das die Freude schnell trüben. Welche Versicherungen wichtig sind – und worauf Urlauber besonders achten sollten.

Auch im Frühjahr ist die Zahl der Erwerbstätigen in Deutschland weiter gestiegen. Im zweiten Quartal dieses Jahres gingen 46,1 Millionen Menschen einem Job nach oder waren selbstständig. Neue Jobs entstanden allerdings fast ausschließlich in einem Bereich.

Bei vielen galt Alkohol in Maßen lange als gesundheitsfördernd. Doch das stimmt wohl nicht. Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung hat ihre Position dazu jetzt verändert.

Was weiß der Arbeitgeber schon über den Bewerber, bevor er zum Vorstellungsgespräch eingeladen wird? Eine Suchmaschinenabfrage kann vieles preisgeben. Aber ist das auch erlaubt?

Die Distributionsstrategie eines Unternehmens bildet einen essenziellen Bestandteil seiner langfristigen Wettbewerbsfähigkeit und Rentabilität. In einer globalisierten und digitalisierten Wirtschaftsumgebung ist die strategische Planung und Implementierung von Distributionskanälen von entscheidender Bedeutung für den Erfolg. Ein Gastbeitrag der HSMA.

Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft, Arbeit auf Abruf: Alles das Gleiche? Nein, denn das eine gilt als Arbeitszeit und das andere nicht. Wann wird es bezahlt - und wann nicht?

Der Lachs hat den Alaska-Seelachs wieder als Lieblingsfisch der Deutschen abgelöst. Insgesamt kauften die Bundesbürger im vergangenen Jahr weniger Fisch, bezahlten dafür aber mehr.

Einmal abgemahnt, dann gekündigt? Kann es wirklich so schnell gehen? Was genau eine Abmahnung bedeutet und wie viele man als Arbeitnehmer kassieren kann.