«Bitte packen Sie jetzt Ihre Sachen. Sie sind gekündigt.» Von einem Moment auf den anderen den Job verlieren - das gibt es doch nur im Film, oder? Nicht ganz. In der Praxis sei das gar nicht so selten, berichtet Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Berlin. «Die Frage ist natürlich immer, ob eine fristlose Kündigung wirksam ist», schränkt er ein.
Arbeitgeber braucht gute Gründe
Überprüft werde das aber nur, wenn der Arbeitnehmer sich vor Gericht mit einer Kündigungsschutzklage gegen die Kündigung zur Wehr setzt. Dann braucht der Arbeitgeber einen Kündigungsgrund. «Zur Begründung einer fristlosen Kündigung taugen nur schwerwiegende Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers», erklärt Bredereck. Das sind zum Beispiel Straftaten zum Nachteil des Arbeitgebers wie Beleidigung, Körperverletzung oder Diebstahl bei der Arbeit.