Wann Bereitschaft als Arbeitszeit gilt

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Immer erreichbar sein und wenn es nötig ist, rasch anfangen zu arbeiten - das steckt hinter dem Bereitschaftsdienst. Doch welche Unterschiede macht es, ob man etwa von zu Hause in Bereitschaft ist oder an einem festgelegtem Ort?

Allgemein gilt: Bereitschaftszeit muss mit dem Mindestlohn vergütet werden, während Rufbereitschaft nicht als Arbeitszeit gilt. Das zeigt auch ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen (Az.: 2 Sa 142/23), über das «Haufe.de» berichtet. 

Der Begriff Bereitschaftsdienst beschreibt die Zeit, in der Beschäftigte an einem vom Arbeitgeber festgelegten Ort bereitstehen, um bei Bedarf sofort mit der Arbeit beginnen zu können. Bei der Rufbereitschaft können Mitarbeiter ihren Aufenthaltsort frei wählen, solange sie für den Arbeitgeber erreichbar sind. Das ist der Unterschied.

Verschiedene Formen von Bereitschaft

Bereitschafts-, Rufbereitschafts- und Arbeit-auf-Abruf-Dienste ermöglichen es Arbeitgebern, ihre Mitarbeiter kurzfristig zur Arbeit zu rufen. Diese Formen der Dienstverpflichtung sind bei der Feuerwehr, der Polizei, im Gesundheitswesen, aber auch in vielen anderen Branchen üblich, erläutert das Fachportal.

Bereitschaftsdienst wird als Arbeitszeit gewertet, inklusive der Zeiten, in denen keine aktive Arbeit stattfindet. Dies folgt einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, die ins deutsche Recht übernommen wurde. Dennoch gibt es oft Diskussionen darüber.

Rufbereitschaft, bei der man zwar erreichbar sein muss, aber frei über seine Zeit verfügen kann, zählt hingegen nicht als Arbeitszeit, berichtet «Haufe.de».

Worauf Arbeitnehmer noch achten sollten: Die Anordnung von Bereitschaftsdienst durch den Arbeitgeber muss vertraglich oder tariflich geregelt sein. Arbeitgeber sind verpflichtet, diese Dienste gerecht zu verteilen und auf gesundheitliche Einschränkungen der Mitarbeitenden Rücksicht zu nehmen. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Kann eine Arbeitszeiterhöhung ohne Lohnausgleich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart werden? Das ist unter bestimmten Voraussetzungen zulässig, zeigt ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Mainz.

Bürger und Unternehmen sparen angesichts der anhaltenden wirtschaftlichen Malaise offenkundig an Reisen und Restaurants: Die Umsätze im bayerischen Gastgewerbe sind im September im Vergleich zum Vorjahresmonat mit einem inflationsbereinigten Minus von 7,1 Prozent eingebrochen.

Die Zahl der Firmeninsolvenzen in Deutschland ist im vergangenen Monat deutlich angestiegen - der höchste Wert in einem Oktober seit 20 Jahren. Das hat laut Wirtschaftsforschern mehrere Gründe.

Wiederholt lange krank gewesen, dann folgt die Kündigung: Ist das erlaubt? Eine Arbeitsrechtsexpertin klärt auf, welche Möglichkeiten Arbeitgeber haben - und was das für Beschäftigte bedeutet.

Die Anforderungen an Führungskräfte steigen. Der wachsende Leistungsdruck verändert die Unternehmenskultur. Der Umgangston ist schärfer geworden. Ängste und Orientierungsverlust sind nicht selten die Folge. Aber niemand spricht offen darüber. Sind Manager überfordert? Und wenn ja - was läuft hier schief? Ein Gastbeitrag von Albrecht von Bonin.

85,8 Prozent der Tarifbeschäftigten in Deutschland erhalten im Jahr 2024 Weihnachtsgeld. Durchschnittlich gibt es 2.987 Euro brutto. Sowohl der Anteil der Tarifbeschäftigten als auch die Höhe des Weihnachtsgelds sind jedoch stark branchenabhängig.

Das Jahr neigt sich dem Ende zu. Wer noch offene Urlaubstage hat, muss die schnell verplanen, sonst verfällt der Anspruch. Oder kann man Urlaubstage auch mit ins neue Jahr nehmen?

Der Martinstag am 11. November ist neben der Advents- und Weihnachtszeit traditionell ein Anlass in Deutschland, Gänsebraten zu essen. Doch das besondere Geflügel scheint immer seltener auf dem Speiseplan zu stehen.

Die Coworking-Branche steht vor einer Konsolidierung, die Branche blickt zurück auf ein gemischtes Jahr. Es zeigt sich eine gemischte Entwicklung: Während in Ballungsräumen und Metropolen die Menge der Coworking Spaces sinkt, nehmen die Angebote im ländlichen und suburbanen Raum weiter zu.

Im Bett liegen bleiben, schnellstmöglich ein ärztliches Attest vorlegen und für den Fall der Fälle erreichbar sein - zwingend notwendig ist so ein Verhalten längst nicht immer. Im Krankheitsfall gelten für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer klare Regeln und Rechte. Ein Überblick.