Warnung vor nicht ordnungsgemäßen AU-Bescheinigungen

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Bereits vor einiger Zeit hatte der DEHOGA vor wettbewerbswidrig beworbenen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU) über die Webseite www.dransay.com gewarnt. Aus gegebenem Anlass weisen wir auf Folgendes hin: Die hinter der Webseite stehende Ltd. hat mittlerweile ihren Sitz aus Deutschland wegverlegt, bietet aber weiter AU’s ohne persönlichen Arztkontakt an. Eine solche AU entspricht nicht deutschem Recht und kann deshalb auch keinen Entgeltfortzahlungsanspruch eines Arbeitnehmers auslösen. Auch die Möglichkeit zur telefonischen Krankschreibung wurde Ende März dieses Jahres beendet.

Mehrere für die genannte Webseite tätige „Ärzte“ mit verschiedenen Praxisadressen in ganz Deutschland sind den Krankenkassen namentlich bekannt (Haresh Kumar, Ahmad Abdullah, Hassan Zuberi). Diese sind nicht bei den Ärztekammern registriert, worauf auf den Webseiten der Ärztekammern auch hingewiesen wird. Von diesen „Ärzten“ kann es deshalb auch keine eAU’s geben.

 

Der DEHOGA empfiehlt Arbeitgebern von gesetzlich versicherten Arbeitnehmern, ausschließlich eine eAU als Grundlage für die Entgeltfortzahlung zu akzeptieren. Eine Papier-AU als „Doppel“ für den Arbeitnehmer ist zwar sinnvoll. Es gibt aber – selbst bei Behandlung durch einen Privatarzt – keinen nachvollziehbaren Grund, warum bei gesetzlich Versicherten keine eAU ausgestellt wird. Wenn die eAU durch den Arbeitgeber bei der Krankenkasse angefragt wird und „Ablehnungsgrund 4“ erscheint, bedeutet das, dass die Krankenkasse die eAU nicht akzeptiert hat. Papier-AU’s der genannten Personen können Sie immer zurückweisen und den einreichenden Mitarbeiter auf die entsprechende Warnung auf der Webseite Ihrer Landes-Ärztekammer hinweisen. Sollten Sie Entgeltfortzahlungswünschen Ihrer Arbeitnehmer auf Basis einer Papier-AU eines anderen „Arztes“ ausgesetzt sein und Grund zur Annahme eines Missbrauchs haben, können Sie solche Fälle dem DEHOGA mitteilen. Wir melden Verdachtsfälle an den GKV-Spitzenverband weiter.

Hier einige Warnmeldungen auf Webseiten von Ärztekammern:

Berlin: Warnung: Nicht bekannte Arztpraxen auf Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen | Ärztekammer Berlin (aekb.de)

Hessen: CAVE: Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen durch nicht existente Arztpraxis (laekh.de)

Bremen: Ärztekammer Bremen * Ärzte (aekhb.de)

MV: Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern (aek-mv.de)

NRW: Warnung: Unbekannte Ärzte auf Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (aekno.de)

Niedersachsen: Detail - ÄKN - Ärztekammer Niedersachsen (aekn.de)

Sachsen: Warnung Unbekannter Arzt auf Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen - Presse - Sächsische Landesärztekammer * (slaek.de)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Viele Beschäftigte können sich im November über eine Weihnachtsgeld-Zahlung ihres Arbeitgebers freuen. Doch von den teilweise üppigen Zusagen landet am Ende nur wenig im Geldbeutel. Wie viel genau?

Kann eine Arbeitszeiterhöhung ohne Lohnausgleich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart werden? Das ist unter bestimmten Voraussetzungen zulässig, zeigt ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Mainz.

Bürger und Unternehmen sparen angesichts der anhaltenden wirtschaftlichen Malaise offenkundig an Reisen und Restaurants: Die Umsätze im bayerischen Gastgewerbe sind im September im Vergleich zum Vorjahresmonat mit einem inflationsbereinigten Minus von 7,1 Prozent eingebrochen.

Die Zahl der Firmeninsolvenzen in Deutschland ist im vergangenen Monat deutlich angestiegen - der höchste Wert in einem Oktober seit 20 Jahren. Das hat laut Wirtschaftsforschern mehrere Gründe.

Wiederholt lange krank gewesen, dann folgt die Kündigung: Ist das erlaubt? Eine Arbeitsrechtsexpertin klärt auf, welche Möglichkeiten Arbeitgeber haben - und was das für Beschäftigte bedeutet.

Die Anforderungen an Führungskräfte steigen. Der wachsende Leistungsdruck verändert die Unternehmenskultur. Der Umgangston ist schärfer geworden. Ängste und Orientierungsverlust sind nicht selten die Folge. Aber niemand spricht offen darüber. Sind Manager überfordert? Und wenn ja - was läuft hier schief? Ein Gastbeitrag von Albrecht von Bonin.

85,8 Prozent der Tarifbeschäftigten in Deutschland erhalten im Jahr 2024 Weihnachtsgeld. Durchschnittlich gibt es 2.987 Euro brutto. Sowohl der Anteil der Tarifbeschäftigten als auch die Höhe des Weihnachtsgelds sind jedoch stark branchenabhängig.

Das Jahr neigt sich dem Ende zu. Wer noch offene Urlaubstage hat, muss die schnell verplanen, sonst verfällt der Anspruch. Oder kann man Urlaubstage auch mit ins neue Jahr nehmen?

Der Martinstag am 11. November ist neben der Advents- und Weihnachtszeit traditionell ein Anlass in Deutschland, Gänsebraten zu essen. Doch das besondere Geflügel scheint immer seltener auf dem Speiseplan zu stehen.

Die Coworking-Branche steht vor einer Konsolidierung, die Branche blickt zurück auf ein gemischtes Jahr. Es zeigt sich eine gemischte Entwicklung: Während in Ballungsräumen und Metropolen die Menge der Coworking Spaces sinkt, nehmen die Angebote im ländlichen und suburbanen Raum weiter zu.