Was bei einem Jobwechsel mit dem Urlaubsanspruch passiert

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Der Urlaubsanspruch ist die «heilige Kuh» im europäischen Arbeitsrecht. So formuliert es Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin. Dass gesetzlicher Urlaub bei einem Arbeitgeberwechsel unter den Tisch falle, könne daher im Grunde nicht passieren. Der gesetzliche Urlaubsanspruch liegt bei 24 Werktagen im Jahr - oder 20 Tagen bei einer Fünftagewoche, vertraglicher Urlaub kann mehr sein.

Steht ein Wechsel an, nehmen Beschäftigte in der Regel bis zum Stichtag den Urlaub, der ihnen bei der alten Stelle zusteht. Ansonsten müssen noch offene Urlaubstage finanziell abgegolten werden: «Das gilt als genommen», sagt Bredereck. Beim neuen Arbeitgeber steht einem Beschäftigten dann erneut anteilig Urlaub zu.

Wann wird gewechselt?

Entscheidend ist allerdings der Zeitpunkt des Wechsels. Findet dieser nicht genau zum 1.7. statt, ist ein Arbeitnehmer entweder im alten oder im neuen Job mehr als sechs Monate des betreffenden Kalenderjahres beschäftigt. Das bedeutet: Er hat dort laut Gesetz Anspruch auf den vollen Jahresurlaub.

Beispiel: Wer zum 1. Mai den Job wechselt, erwirbt beim neuen Arbeitgeber einen vollen Urlaubsanspruch für das betreffende Jahr. Möglicherweise hatte er aber auch im alten Job schon Urlaubstage genommen. Dann hätte er unterm Strich sogar mehr als die üblichen Urlaubstage.

Genauso hat, wer zum Beispiel zum 1. Oktober wechselt, seinen Jahresurlaub im alten Job vielleicht schon genommen. Trotzdem bekäme er beim neuen Arbeitgeber noch einmal anteilig Urlaub, pro Monat jeweils ein Zwölftel des Jahresurlaubs.

Urlaub kann verrechnet werden

Um solche Doppelurlaubstage zu vermeiden, können der neue Chef oder die neue Chefin aber eine Urlaubsbescheinigung verlangen. Die muss der Angestellte dann vom alten Arbeitgeber einholen. «Bevor ein Arbeitgeber seinem Angestellten, der im Mai angefangen hat, den vollen Jahresurlaub gewährt, kann er nachfragen, wie viel Urlaub schon genommen wurde und diese Tage dann verrechnen», sagt Bredereck.

In der Praxis wird das unterschiedlich gehandhabt. So kann es sein, dass jemand durch einen Arbeitgeberwechsel auf mehr Urlaubstage kommt, während beim anderen die Rechnung genau aufgeht und es nicht mehr, aber eben auch nicht weniger Jahresurlaub gibt. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Was weiß der Arbeitgeber schon über den Bewerber, bevor er zum Vorstellungsgespräch eingeladen wird? Eine Suchmaschinenabfrage kann vieles preisgeben. Aber ist das auch erlaubt?

Die Distributionsstrategie eines Unternehmens bildet einen essenziellen Bestandteil seiner langfristigen Wettbewerbsfähigkeit und Rentabilität. In einer globalisierten und digitalisierten Wirtschaftsumgebung ist die strategische Planung und Implementierung von Distributionskanälen von entscheidender Bedeutung für den Erfolg. Ein Gastbeitrag der HSMA.

Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft, Arbeit auf Abruf: Alles das Gleiche? Nein, denn das eine gilt als Arbeitszeit und das andere nicht. Wann wird es bezahlt - und wann nicht?

Der Lachs hat den Alaska-Seelachs wieder als Lieblingsfisch der Deutschen abgelöst. Insgesamt kauften die Bundesbürger im vergangenen Jahr weniger Fisch, bezahlten dafür aber mehr.

Einmal abgemahnt, dann gekündigt? Kann es wirklich so schnell gehen? Was genau eine Abmahnung bedeutet und wie viele man als Arbeitnehmer kassieren kann.

Viele Ausbildungsplätze können nicht besetzt werden, zeigen aktuelle Daten. Oft passen Erwartungen und Angebot nicht zusammen. Was heißt das für Jugendliche auf Stellensuche? Ein Experte erklärt es.

Nach drei Jahren mit massivem Reallohnrückgang holen die Tarifbeschäftigten in Deutschland mächtig auf. Ihre Gehälter wachsen so schnell wie seit langem nicht. Das wird aber nicht so bleiben.

Die Betriebsferien ermöglichen es Arbeitgebern, einen Zeitraum festzulegen, in dem alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Urlaub nehmen müssen. Aber: Einfach so und spontan geht das nicht.

In der Corona-Pandemie haben zahlreiche Beschäftigte von zu Hause gearbeitet. Trotz aktueller Debatten über die Rückkehr ins Büro zeigt eine neue Studie: In vielen Firmen ist das Homeoffice etabliert.

Azubis dringend gesucht – mehr denn je ist das leider für viele Unternehmen eines der drängenden Probleme. In ihrer Ausbildungsumfrage 2024 meldet die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) einen Höchststand für die Zahl der Betriebe, die nicht genug Nachwuchs finden.