Was der neue Mindestlohn für Mini- und Midijobber bedeutet

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Mit der geplanten Erhöhung des Mindestlohns ab Oktober stehen auch geringfügig Beschäftigte vor der Frage: Was bedeutet das für meinen Minijob? Eine Juristin klärt auf.

Der Mindestlohn steigt zum 1. Oktober auf zwölf Euro pro Stunde. Hat das auch Auswirkungen für Beschäftigte in Mini- und Midijobs?

Ja. Zum einen werde die Verdienst-Obergrenze für Minijobs ab Oktober von 450 Euro auf 520 Euro angehoben, erklärt Anke Marx, Juristin bei der Arbeitskammer des Saarlandes. Die Grenze soll sich künftig an einer wöchentlichen Arbeitszeit von zehn Stunden sowie dem gesetzlichen Mindestlohn orientieren. «Bei einem Mindestlohn von zwölf Euro können somit rund 43 Stunden im Monat gearbeitet werden.»

Überschreiten nur noch in zwei Monaten möglich

Wer einem Minijob nachgeht, hat der Juristin zufolge aber keinen Anspruch auf eine Vertragsanpassung: Die Arbeitszeit muss nicht erhöht werden, lediglich der Lohn muss angepasst werden.

Eine weitere Änderung betrifft das sogenannte Überschreiten. Ab Oktober darf die Minijob-Grenze von 520 Euro laut Marx innerhalb eines Zeitjahres nur noch in bis zu zwei Kalendermonaten überschritten werden.

Auch die Höhe wurde konkret festgelegt: Künftig dürfen Minijobber in einem Kalendermonat maximal das Doppelte der Minijob-Grenze (1040 Euro) verdienen. «Somit können, wenn die Überschreitung unvorhersehbar war, maximal 7280 Euro im Jahr statt der grundsätzlich möglichen 6240 Euro verdient werden», so Marx. Die Änderungen zum Überschreiten werden im Gesetz festgelegt.

Das ändert sich für Midijobs

Auch für Beschäftigte in sogenannten Midijobs gibt es Neuerungen. Sie konnten bislang zwischen 450,01 und 1300 Euro monatlich verdienen, um die Vorteile der geringeren Sozialversicherungsbeiträge für sich nutzen zu können.

Hier verschiebt sich die Grenze ab Oktober auf 520,01 bis 1600 Euro. «Im unteren Bereich dieser Gleitzone werden Midijobber in den Beiträgen zur Sozialversicherung entlastet, der Beitragsanteil für Arbeitgeber erhöht sich», erläutert Marx. Bis zur Obergrenze von 1600 Euro erfolge eine gleitende Anpassung der Sozialversicherungsbeiträge bis hin zum regulären Beitrag.

Die wichtigsten Punkte für gastgewerbliche Unternehmen

  • Die Verdienstgrenze bei den Minijobs ist zukünftig dynamisch. Das hatten wir bereits seit langem gefordert, da sonst mit jeder Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns die maximale Stundenzahl der Minijobber reduziert wird. Die neue Geringfügigkeitsgrenze ermöglicht einen Minijob mit einer Wochenarbeitszeit von bis zu 10 Stunden zum jeweiligen Mindestlohn. Die Formel für die Berechnung lautet: Mindestlohn x 130 : 3.
  • Für Beschäftigte mit einem regelmäßigen Arbeitsentgelt zwischen 450,01 bis 520 Euro gelten zunächst Übergangsregelungen, damit ihnen nicht der Versicherungsschutz verloren geht. Diese unterliegen bis Ende 2023 noch der Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.
  • Geändert wurden die Voraussetzungen für ein nur gelegentliches und unvorhersehbares Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze. Überschreitet das Arbeitsentgelt nicht regelmäßig, sondern nur ausnahmsweise in einzelnen Kalendermonaten die Geringfügigkeitsgrenze, ohne dauerhaft beabsichtigt zu sein, ist dies unschädlich, solange dadurch die Jahresentgeltgrenze von 6.240 Euro nicht überschritten wird. Ein darüber hinaus gehendes nur gelegentliches und nicht vorhersehbares Überschreiten der Grenze bis zum Doppelten (1.040 Euro) führt nicht zur Beendigung der geringfügig entlohnten Beschäftigung. Als gelegentlich ist dabei ein Zeitraum von bis zu zwei Kalendermonaten innerhalb eines Zeitjahres anzusehen. Unvorhergesehen sind Überschreitungen, die der Arbeitgeber bei seiner Jahresprognose nicht berücksichtigen konnte, z.B. Mehrarbeit aufgrund einer Krankheitsvertretung. Im Kalendermonat des unvorhergesehenen Überschreitens darf das Arbeitsentgelt das Doppelte der Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreiten. Im Ergebnis kann also im Minijob ein Jahresverdienst von maximal 7.280 Euro möglich sein.
  • Eine Beschäftigung im Übergangsbereich („Midijob“) liegt ab dem 1. Oktober 2022 vor, wenn das daraus erzielte Arbeitsentgelt regelmäßig 520,01 bis 1.600,00 Euro im Monat beträgt. In diesem Einkommensbereich steigen die Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung gleitend an.
  • Innerhalb des Übergangsbereichs zahlen die Arbeitnehmer zukünftig einen verringerten Beitragsanteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag. Die Neuregelungen führen für die Beschäftigten mit einem Arbeitsentgelt im unteren Übergangsbereich zu einer stärkerenbeitragsrechtlichen Entlastung. Die Idee dahinter: Minijobber, die mehr arbeiten wollen, sollen aus der „Minijob-Falle“ befreit werden. Denn derzeit ist es noch so, dass sie einen Nettoverlust erleiden. Beispiel: Derzeit verdienen Beschäftigte mit 451 Euro Bruttoentgelt netto rund 47 Euro weniger als Minijobber mit exakt 450 Euro brutto.
  • Der Arbeitgeberbeitrag in diesem Bereich steigt jedoch, weil die Arbeitgeber die Entlastung der Arbeitnehmer ausgleichen. Letzteres hatten wir im Gesetzgebungsverfahren kritisiert.
  • Ferner werden die Sozialversicherungsbeiträge im Übergangsbereich künftig nach einem geänderten Verfahren berechnet, das im Gemeinsamen Rundschreiben anhand zahlreicher Bespiele dargestellt ist

Zurück

Vielleicht auch interessant

Zahlreiche Umfragen besagen, dass junge Leute von heute keine Lust auf Führungspositionen haben. Doch die Gelegenheiten, Chef zu werden, sind vielfältig. Die Risiken, die Chance zu vermasseln, sind es allerdings auch. Ein Gastbeitrag von Albrecht von Bonin.

Zum fünften Mal vergibt die Bundesregierung den CSR-Preis und zeichnet Unternehmen aus, die sich durch sozial und ökologisch verantwortungsvolles Wirtschaften hervorheben. Bis zum 30. September können Sie sich mit Ihrem Unternehmen jetzt noch darum bewerben.

Wer einen Arbeitsvertrag unterschreibt, weiß in der Regel welche Tätigkeiten der Job beinhaltet. Kleine Abweichungen sind meist unproblematisch. Doch was, wenn die oder der Vorgesetzte plötzlich verlangt, eine völlig neue Aufgabe zu übernehmen, die offenbar nichts mit den ursprünglichen Tätigkeiten zu tun hat?

In Deutschland muss die Arbeitszeit erfasst werden – soweit die Theorie. Aber wie sieht die Praxis aus? Was ist wirklich Vorschrift? Und was ist mit Vertrauensarbeitszeit? Die Rechtslage im Überblick.

In der neusten Folge von „Das geht! – Ein DRV-Podcast“ erzählt der Chef von über 600 Beschäftigen wie er noch vor dem Einstieg bei Upstalsboom den künftigen Mitarbeitern ihre Talente und Fähigkeiten abseits der fachlichen Qualifikation entlockt. 

Mit einem neuen Gesetz will die Bundesregierung Betriebsrenten attraktiver machen. Das geht aus einem Entwurf hervor, den das Bundeskabinett am Mittwoch abgesegnet hat. Es soll für Unternehmen Anreize schaffen, mehr Beschäftigten eine betriebliche Altersversorgung anzubieten.

Mit einem Kraftakt könnte es einem Modell zufolge bis 2035 gelingen, rund 1,5 Millionen 55- bis 70-Jährige für den Arbeitsmarkt zu gewinnen. In Personalnot-Zeiten eine enorme Zahl.

Wenn Daten zu Einkommen und Krediten nahezu offen im Internet stehen, ist das eine Einladung für Kriminelle. Ein IT-Experte und der Chaos Computer Club haben womöglich Schlimmeres verhindert und Datenlecks bei Check24 und Verivox aufgedeckt. Check24 bezeichnet sich selbst auch als größtes deutsches Reiseportal, das auch Hotelzimmer vermittelt.

Bürobeschäftigte in deutschen Metropolen fahren einer Umfrage zufolge wieder öfter zur Arbeit ins Unternehmen. Angestellte in Berlin, Hamburg, München, Köln, Frankfurt, Düsseldorf und Stuttgart kamen zuletzt im Schnitt an 3,6 Tagen pro Woche ins Büro. Damit nähere sich die Büroanwesenheit dem Vor-Corona-Niveau an.

Die Digitalisierung und damit unter Umständen auch Beschleunigung im Prozess der Beantragung von Arbeitsmarktzulassungen für ausländische Beschäftigte schreitet weiter voran. Welche Neuerungen es gibt.