Wöchentliche Arbeitszeit erhöhen, ohne mehr Geld zu zahlen?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Kann eine Arbeitszeiterhöhung ohne Lohnausgleich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart werden? Das ist unter bestimmten Voraussetzungen zulässig, zeigt ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Mainz (Az.: 6 Sa 167/23).

In dem Fall, auf den die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) verweist, klagte ein Zerspanungsmechaniker gegen seinen Arbeitgeber. Er wollte eine Differenzvergütung für 57 Monate. 

Arbeitgeber erhöht Arbeitszeit ohne Lohnausgleich

Hintergrund: Der Arbeitgeber hatte im Zuge einer wirtschaftlichen Krise des Unternehmens die Arbeitszeit zunächst befristet und später unbefristet von 37 auf 40 Stunden erhöht, ohne einen Lohnausgleich zu gewähren. Dazu gab es eine Betriebsversammlung, die Beschäftigten unterschrieben im Anschluss eine Vereinbarung. Der Kläger machte geltend, dass ein Lohnausgleich vereinbart worden sei. Das bestritt der Arbeitgeber. 

Die Entscheidung: Das Gericht wies die Klage ab. Arbeitgeber und Arbeitnehmer hätten eine Vereinbarung über die Arbeitszeiterhöhung auf 40 Stunden ohne Lohnausgleich wirksam vereinbart - somit stehen dem Kläger laut Gericht weder Differenzlohnansprüche noch weitere Beträge an Sondervergütung zu.

Spätestens nach einem Jahr klar: Kein Lohnausgleich

Die vom Kläger unterzeichnete Vereinbarung enthalte Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB). Das Gericht betonte, dass es bei der Auslegung von AGB auf den objektiven Inhalt und typischen Sinn der Vereinbarung ankomme, so wie sie von den Vertragspartnern verstanden werde. 

Der Wortlaut der Vereinbarung ließ zwar offen, ob ein Lohnausgleich gewährt werden sollte oder nicht. Vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Schwierigkeiten des Unternehmens und der damit verbundenen Betriebsversammlung kam das Gericht jedoch zu dem Ergebnis, dass die Arbeitnehmer einer Stundenerhöhung ohne Lohnausgleich zugestimmt hätten. 

Und: Auch wenn zunächst Unklarheiten bestanden hätten, sei spätestens nach über einem Jahr ohne Lohnausgleich für die Belegschaft klar gewesen, dass eine Arbeitszeitverlängerung ohne Lohnausgleich erfolgen sollte, heißt es im Urteil weiter. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Wer backt in Deutschland eigentlich warum und wie viel, zu welchem Anlass und vor allem, wie? Die aktuelle Dr. Oetker Backstudie 2024 liefert Einblicke in die heimischen Rührschüsseln und Backöfen.

E-Mails statt Briefe, Cloud-Ablagen statt Aktenschränke – immer mehr Unternehmen in Deutschland verzichten auf Papier. 15 Prozent der Unternehmen arbeiten inzwischen komplett papierlos. Das sind fast doppelt so viele wie noch vor zwei Jahren.

Die Erwartungen an die Wiesn und das Geschäft für Gastronomen und Händler in ganz München - nicht nur in den Zelten - sind hoch. Eine Analyse zeigt: Cafés und Restaurants verbuchten deutlich weniger Einnahmen als im letzten Jahr.

Zahlreiche Umfragen besagen, dass junge Leute von heute keine Lust auf Führungspositionen haben. Doch die Gelegenheiten, Chef zu werden, sind vielfältig. Die Risiken, die Chance zu vermasseln, sind es allerdings auch. Ein Gastbeitrag von Albrecht von Bonin.

Zum fünften Mal vergibt die Bundesregierung den CSR-Preis und zeichnet Unternehmen aus, die sich durch sozial und ökologisch verantwortungsvolles Wirtschaften hervorheben. Bis zum 30. September können Sie sich mit Ihrem Unternehmen jetzt noch darum bewerben.

Wer einen Arbeitsvertrag unterschreibt, weiß in der Regel welche Tätigkeiten der Job beinhaltet. Kleine Abweichungen sind meist unproblematisch. Doch was, wenn die oder der Vorgesetzte plötzlich verlangt, eine völlig neue Aufgabe zu übernehmen, die offenbar nichts mit den ursprünglichen Tätigkeiten zu tun hat?

In Deutschland muss die Arbeitszeit erfasst werden – soweit die Theorie. Aber wie sieht die Praxis aus? Was ist wirklich Vorschrift? Und was ist mit Vertrauensarbeitszeit? Die Rechtslage im Überblick.

In der neusten Folge von „Das geht! – Ein DRV-Podcast“ erzählt der Chef von über 600 Beschäftigen wie er noch vor dem Einstieg bei Upstalsboom den künftigen Mitarbeitern ihre Talente und Fähigkeiten abseits der fachlichen Qualifikation entlockt. 

Mit einem neuen Gesetz will die Bundesregierung Betriebsrenten attraktiver machen. Das geht aus einem Entwurf hervor, den das Bundeskabinett am Mittwoch abgesegnet hat. Es soll für Unternehmen Anreize schaffen, mehr Beschäftigten eine betriebliche Altersversorgung anzubieten.

Mit einem Kraftakt könnte es einem Modell zufolge bis 2035 gelingen, rund 1,5 Millionen 55- bis 70-Jährige für den Arbeitsmarkt zu gewinnen. In Personalnot-Zeiten eine enorme Zahl.