Es klingt kompliziert, und das ist es auch: Welchem Mehrwertsteuersatz unterliegen einfach zubereitete Standardspeisen, bei denen kein Dienstleistungselement hinzukommt? Auf Deutsch: 7 oder 19 Prozent auf Popcorn im Kino oder auf die Wurst beim Imbiss, der keine Tische und Bänke hat? Was hohe Gerichte seit Jahren beschäftigt, soll jetzt, wie BILD berichtet, vom Bundesfinanzministerium geklärt werden. Am Ende könnte für zahlreiche einfache Speisen der niedrigere Steuersatz gelten.