Am 1. Mai tritt das Nichtraucherschutzgesetz in Nordrhein-Westfalen in Kraft – und den Wirten gefällt das überhaupt nicht. Zwei von ihnen wollen nun Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht einlegen. Doch auch wenn es ein bisschen Don Quijote und seinem Kampf gegen die Windmühlen ähnelt, lassen sich die beiden Gastronomen davon nicht entmutigen. Sollten sie scheitern, wollen sie sich einfach an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wenden.