„Topf Secret“ gewinnt am Landgericht Köln gegen Restaurant

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Mit Urteil vom 22.09.2021 (28 O 249/20) hat das Landgericht Köln die Klage eines Restaurants gegen den Betreiber der Plattform „Topf Secret“ abgewiesen. Das Restaurant hatte auf Unterlassung der Veröffentlichung eines Hygienekontrollberichts auf der Plattform geklagt. Das Gericht führt im Urteil aus, dass die Veröffentlichung unter Berücksichtigung der wechselseitigen Interessen vom betroffenen Betrieb hinzunehmen sei. Laut Gericht sprächen für die Veröffentlichung das berechtigte Informationsinteresse der Öffentlichkeit und der Nutzer der Website. Demgegenüber drohe dem Betrieb nach Auffassung des Gerichts kein unzumutbarer Nachteil durch die Veröffentlichung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

In dem konkreten Fall hatte ein Restaurantbetreiber aus Bonn gegen „Topf Secret“ geklagt. Der DEHOGA unterstützte nach eigenen Angaben diese „Musterklage“ gegen das Portal, das von foodwatch und der Transparenz-Initiative „FragDenStaat“ initiiert wurde. Das Landgericht wies die Klage jetzt jedoch vollumfänglich zurück. In einem ähnlichen Fall hatte kürzlich das Landgericht Schweinfurt einer Verbraucherin ebenfalls Recht gegeben, die über „Topf Secret“ Kontrollergebnisse veröffentlicht hatte.

Seit 2019 gibt es die Onlineplattform „Topf Secret“, die von foodwatch und der Transparenz-Initiative FragDenStaat betrieben wird. Verbraucher können darüber Ergebnisse von Hygienekontrollen in Lebensmittel verarbeitenden Betrieben anfragen - zum Beispiel gastronomische Betriebe, aber auch Bäckereien oder Metzgereien. Die Anfrage wird über die Plattform direkt an die zuständige Behörde der Lebensmittelüberwachung gesendet. Foodwatch fordert die Verbraucher auf, die erhaltenen Kontrollberichte auf dieser Seite zu veröffentlichen damit jeder Einsicht nehmen kann.

Der DEHOGA Nordrhein lehnt jegliche Form von Internetprangern ab und kritisiert die Vorgehensweise von foodwatch und FragDenStaat. Es ist nie auszuschließen, dass Betriebe in Schwierigkeiten und sogar in existenzielle Not geraten können, wenn sie fälschlicherweise an den Pranger gestellt werden.

Den Ausgang des Verfahrens erwarteten die Gastronomen mit Spannung, schließlich gehe es um einen wettbewerbsrelevanten Eingriff in ihre unternehmerische Tätigkeit, so der Verband.


 

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